Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 31 Seiten
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5.7 Artikel 9 Absatz 1
fenaco Genossenschaft, réservesuisse genossenschaft, Schweizer Zucker AG, swiss granum, Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten, Coop Genossenschaft, Migros-Genossenschafts-Bund und Wander AG beantragen zu streichen, dass der Bundesrat auch die Menge der lebenswichtigen Güter, die der Vorratshaltung unterstellt sind, festlegt. Dass der Bundesrat die Bedarfsdeckung festlege, sei nur sinnvoll, wenn der Bedarf in Monaten und nicht in Mengen festgelegt sei.
5.8 Artikel 9 Absatz 2
Abteilung Chemie (Fachbereich Industrie), Helvecura Genossenschaft und scienceindustries beantragen, dass der Bundesrat auch die Kompetenz zur Festlegung der Bedarfsdeckung oder der Menge und der Qualität dem WBF übertragen könne.
5.9 Artikel 16 Absatz 1
Abteilung Mineralölprodukte (Fachbereich Energie), Avenergy Suisse, CARBURA, Dachverband Schweizerischer Müller, réservesuisse genossenschaft, fenaco Genossenschaft, Schweizer Zucker AG, CICA AG, Coop Genossenschaft, Coop Mineraloel AG, Migros-Genossenschafts-Bund, OEL-POOL AG und Wander AG beantragen, die Möglichkeiten der Verwendung von Garantiefondsmitteln mit der Finanzierung von Vorbereitungsmassnahmen für die Vermeidung oder zur Bewältigung von schweren Mangellagen zu ergänzen und Art. 21 Abs. 1 konsequenterweise anzupassen.
BISCOSUISSE, CHOCOSUISSE, Dachverband Schweizerischer Müller, fenaco Genossenschaft,
réservesuisse genossenschaft, Schweizer Zucker AG, Schweizerischer Getreideproduzentenverband, Swiss Convenience Food Association, SwissOlio, swiss granum, Verein kollektiver Getreidesammelstellen der Schweiz, Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten, Coop Genossenschaft, Migros-Genossenschafts-Bund und Wander AG lehnen die Anpassung ab, da sich die Ergänzung einer Regel zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen bei einem Verzicht auf die Streichung des Art. 16 Abs. 5 LVG erübrige.
Provisiogas beantragt die Ergänzung der Bestimmung. Die Garantiefondsmittel sollen auch zur Förderung von Zweistoffanlagen genutzt werden können. Es müssten keine Wettbewerbsnachteile ausgeglichen werden, wenn man beim heutigen System der Finanzierung bliebe.
Verband der Schweizerischen Gasindustrie beantragt, die Möglichkeiten der Verwendung von Garantiefondsmitteln mit der Förderung von Zweistoffanlagen zu ergänzen.
Wettbewerbskommission lehnt die Anpassung ab. Gründe dafür seien die administrativen Aufwendungen bei der Vergütung von Wettbewerbsnachteilen, die je nach Produkt allenfalls eher gering ausfallen würden, Unsicherheiten darüber, ob bei einer Gesamtmarktbetrachtung tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil der Antragsberechtigten gegenüber ausländischen Produzenten vorliege, sowie die mögliche Benachteiligung von Unternehmen mit kleinerem Volumen an zu vergütenden Inputfaktoren.
5.10 Artikel 16 Absatz 5
LDK, AI, FR, GL, JU, OW, Bauernverband Appenzell Ausserrhoden, Berner Bauern Verband, BISCO-SUISSE, CHOCOSUISSE, Dachverband Schweizerischer Müller, fenaco Genossenschaft, Genossenschaft Schweizer Milchproduzenten, Prométerre, réservesuisse genossenschaft, Schweizer Bauernverband, Schweizer Zucker AG, Schweizerischer Getreideproduzentenverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Ziegenzuchtverband, St. Galler Bauernverband, Suisseporcs, Swiss Convenience Food Association, SwissOlio, swiss granum, Verein kollektiver Getreidesammelstellen der Schweiz, Verein des Schweizerischen Getreide- und Futtermittelhandels, Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten, Bachtalmühle AG, Coop Genossenschaft Migros-Genossenschafts-Bund und Wander AG beantragen die Beibehaltung der geltenden Bestimmung. Die Streichung der Bestimmung würde zusätzlichen Druck auf die Preise für die Schweizer Getreide- und Ölsaatenproduktion erzeugen und damit die Anbaubereitschaft entschieden schwächen.