Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 31 Seiten
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Ausserparlamentarische 1 23
Kommissionen Unternehmen 4 1014
Total 59 12 2798
4.3.1 Kantonsregierungen, Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
LDK, EnDK, VDK und die auf deren Stellungnahme verweisenden Kantone AG, AR, BS, LU, NE, OW, SG, SH, TG, VD und ZG begrüssen die Massnahmen bezüglich der Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bundesrat, WBF und anderen Departementen sowie des engeren strategischen Einbezugs der Kantone bei den Vorbereitungsmassnahmen. Zusätzliche Änderungsanträge hinsichtlich der Organisationstruktur sind bei den Erläuterungen zu Artikel 58b Absatz 2 revLVG erfasst.
NW sieht das Milizprinzip nicht als gefährdet, da sowohl die Fachgruppen als auch die wirtschaftlichen Partner grossmehrheitlich dem Prinzip der Miliz zudienen würden.
SO lehnt die Neuausrichtung der Aufgaben der Fachbereiche ab und beantragt deren Überarbeitung. Die Bedeutung der Wirtschaft und der Fachbereiche würde mit dieser Änderung geschmälert. Die Fachbereiche seien die fachlichen Instanzen, die sicherstellen können, dass Vorbereitungsmassnahmen getroffen werden. Auch erfolge der Vollzug der Interventionsmassnahmen hauptsächlich durch die Wirtschaft und die Kantone. Die oder der DWL verfüge selbst nicht über sämtliche notwendigen fachlichen Ressourcen, welche für die Festlegung der Massnahmen notwendig seien.
TG, UR und ZH begrüssen die Reorganisation und die neue Regelung der Zuständigkeiten der Fachbereiche.
ZH beantragt aus Transparenzgründen die gesetzliche Verankerung der Pflicht, dass die Mitglieder der Fachbereiche ihre Namen und Interessenbindungen offenlegen müssen.
4.3.2 Politische Parteien
Die Mitte äussert sich nicht explizit zur Organisationsstruktur.
FDP äussert eine gewisse Zurückhaltung betreffend der Neuausrichtung und Differenzierung der Aufgaben der Fachbereiche. Die Änderungen könnten das bewährte Milizprinzip als Eckpfeiler des Systems der wirtschaftlichen Landesversorgung schwächen, die eine effiziente und reaktionsschnelle Versorgung der Schweiz garantiere.
SP unterstützt die Neuausrichtung und Differenzierung der Aufgaben der Fachbereiche, da diese auf die bestmögliche Nutzung der Expertise und Ressourcen abzielen.
Gemäss SVP würde die Funktionsfähigkeit der neuen Aufgabenverteilung zwischen der oder dem vollamtlichen DWL und der Milizorgane erst bei Eintritt einer schweren Mangellage erkennbar werden. Insbesondere sei darauf zu achten, dass bei der Ausgestaltung der Vorbereitungsmassnahmen die Milizorgane die von ihnen mitgestaltete Reservehaltung höher gewichten als den Profit der Unternehmen, welche sie vertreten.
4.3.3 Organisationen und Verbände der Wirtschaft, ausserparlamentarische Kommissionen
Abteilung Chemie (Fachbereich Industrie), Helvecura Genossenschaft und scienceindustries begrüssen die Neustrukturierung der Zuständigkeiten und haben Verständnis für die angestrebte Gesamtsteuerung durch den DWL und seine Verantwortung gegenüber dem Bundesrat. Sie halten jedoch fest, dass damit eine Verschiebung der Kompetenzen von der Miliz zur Verwaltung erfolge. Grundsätzlich liege die Stärke der WL darin, dass die Massnahmen im Lead von der Miliz in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet werden.