Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 31 Seiten
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Interpharma beantragt eine Legaldefinition der zeitlichen Dringlichkeit und explizit die Konsultation der Industrie.
5.25 Artikel 58
Helvecura Genossenschaft beantragt die Anpassung der Reihenfolge der Aufzählung.
Gemäss réservesuisse genossenschaft, fenaco Genossenschaft, Schweizer Zucker AG, swiss granum, Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten, Coop Genossenschaft, Migros-Genossenschafts-Bund und Wander AG könne die Organisationsstruktur der WL durch eine oder einen DWL im Vollzeitamt verbessert werden. Mit dem Wechsel zum sogenannten Direktorenmodell müsste jedoch die Rolle «Delegierte oder Delegierter der Wirtschaftlichen Landesversorgung» aus der Vorlage gestrichen und konsequenterweise mit «BWL» bzw. «Direktorin oder Direktor» ersetzt werden. Durch die vollständige Einbindung der oder des DWL in die Amtsorganisationsstruktur sei ihre oder seine Unabhängigkeit von der Verwaltung nicht mehr gegeben.
5.26 Artikel 58a Absatz 1
LDK, AI, FR und GL beantragen die Streichung der Vorgabe, dass der Bundesrat vorgängig die Wirtschaft und die Kantone anhöre.
SO beantragt die Verstärkung des Mitspracherechts der Wirtschaft und Kantone bei der Ernennung der oder des DWL.
SG beantragt die Streichung der Vorgabe, dass der Bundesrat vorgängig die Kantone anhöre. Die oder der DWL müsste vor allem die Akzeptanz der Wirtschaft geniessen.
VD beantragt die Streichung der Vorgabe, dass der Bundesrat vorgängig die Wirtschaft anhöre.
Bauernverband Appenzell Ausserrhoden und Berner Bauern Verband stellen fest, dass die Führung des BWL gestärkt werden müsse.
Bauernverband Appenzell Ausserrhoden, Berner Bauern Verband, Genossenschaft Schweizer Milchproduzenten, Schweizer Bauernverband, Schweizerischer Getreideproduzentenverband, Schweizerischer Ziegenzuchtverband, St. Galler Bauernverband, Suisseporcs und Verein kollektiver Getreidesammelstellen der Schweiz beantragen die Beibehaltung der Vorgabe, dass der DWL aus der Wirtschaft stammen soll, da der Posten ansonsten künftig durch Verwaltungskader besetzt werden könnte.
Helvecura Genossenschaft und Verband der Schweizerischen Gasindustrie unterstützen das Direktorenmodell und beantragen die die Ergänzung, dass die oder der DWL Erfahrungen aus der Wirtschaft besitze.
réservesuisse genossenschaft, fenaco Genossenschaft, Schweizer Zucker AG, Coop Genossenschaft, Migros-Genossenschafts-Bund, Wander AG beantragen die Ergänzung, dass die oder der Direktor des BWL gewichtige Erfahrungen aus der Wirtschaft besitze, damit das Vertrauen der Miliz und die Glaubwürdigkeit des Systems der WL insgesamt erhalten bleibe.
5.27 Artikel 58a Absatz 2
LDK, AI, FR, GL und Migros-Genossenschafts-Bund beantragen die Ergänzung, dass die oder der Delegierte gegenüber anderen Bundesstellen und Unternehmen, die für die Landesversorgung von besonderer Bedeutung sind, ein Weisungsrecht habe, welches eingeschränkt oder befristet werden könne.
Helvecura Genossenschaft beantragt die Nennung des BWL vor den Fachbereichen.