Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/96: Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren (VEMZ) · 25 Seiten

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Anforderungen an die Übertragung von Ton und Bild sowie an die Bearbeitung der Daten während und nach der Übertragung. Insbesondere muss das eingesetzte Sys- tem so konfiguriert sein, dass diese Anforderungen erfüllt werden können. Sodann soll festgelegt werden, welche zusätzlichen Vorkehrungen zu treffen sind, damit sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Prozesshandlung die Daten aller Beteiligten hinreichend geschützt sind. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass sich keine unbefugten Dritten Zugang zur Video- oder Telefonkonferenz verschaffen und der Prozesshandlung folgen können. Ebenso soll die Aufzeichnung von Ton und Bild an gewisse Vorgaben geknüpft sein. Geregelt sind schliesslich auch die Anforde- rungen und Abläufe, wenn der Öffentlichkeit Zugang zur Ton- und Bildübertragung zu gewähren ist.