Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten
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Durchführungsstellen
Die KKAK unterstützt die Vorlage grundsätzlich, während die VVAK sie ablehnt (vgl. Kapitel 5.1.2) Der VSAA hat eine Nullmeldung eingereicht. Die AK ALV beschränkt sich in ihrer Stellungnahme auf die vorgesehenen Änderungen im AVIG (vgl. Kapitel 5.2).
Weitere Organisationen und interessierte Kreise
Eine grosse Mehrheit der Organisationen (a:primo, Agile, Alliance Enfance, alliance F, AR-
TISET, EKFF, EKF, EKKJ, EFS, Fiorino, Julia Good, kibesuisse, KiQ, Kinderschutz Schweiz, Muskelgesellschaft, Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz, Organisation Graap, Pro Enfance, Pro Juventute, Procap, SAVOIRSOCIAL, SHV, SF MVB, SRK, SSLV, Stadt St. Gallen Tagesbetreuung, Tagesfamilien Emme Plus und Hiki) unterstützt die Vorlage
grundsätzlich. Sie stellen aber verschiedene Änderungsanträge u. a. zur Finanzierung, dem Anreizsystem, dem Geltungsbereich und den Förderbereichen der Programmvereinbarungen.
Pro Familia lehnt den Entwurf ab und spricht sich für die Vorlage des Nationalrats aus. Die Stiftung Zukunft CH lehnt den Vorschlag ab und fordert als Alternative einen Betreuungsbeitrag, unabhängig davon, ob die Eltern des Kindes oder einer Drittperson oder eine institutionelles Kinderbetreuungsangebot das Kind betreuen.
Der Verein Arbeitsgruppe Jugend und Familie lehnt die Vorlage ab, da sie Eltern, welche ihre Kinder selber betreuen, benachteilige.
5 Stellungnahmen zu einzelnen Punkten
5.1 Betreuungszulage
5.1.1 Finanzierung Die Vorlage der WBK-S sieht vor, die Finanzierung der Betreuungszulage in erster Linie durch Beiträge der Arbeitgeber sicherzustellen. Die Mehrheit der eingereichten Stellungnahmen erachtet eine Mischfinanzierung in unterschiedlicher Form als angebracht. Oftmals wird einerseits eine Beteiligung der Arbeitgeber in der Tendenz begrüsst, andererseits eine Beteiligung des Bundes gefordert. Die Arbeitgeberverbände lehnen eine Finanzierung über die Arbeitgeberbeiträge entschieden ab. Einzelne Stellungnahmen lehnen eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung ausdrücklich ab.
Kantone und Dachverbände der Gemeinden und Städte
12 Kantone (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, NW, OW, SH, UR und ZH) stimmen dem Einbezug der Arbeitgeber in die Finanzierung grundsätzlich zu, wobei einige eine Mischfinanzierung mit zusätzlicher Bundesbeteiligung fordern. Die Kantone BS, GL, NW, SH und ZH befürworten eine Finanzierung über die von der WBK-S vorgeschlagenen Arbeitgeberbeiträge. Der Kanton AI befürwortet ausserdem eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung. Die Kantone AR, BL, FR, OW und UR schlagen eine kombinierte Finanzierung durch die Arbeitgeber sowie den Bund vor. Der Kanton BE fordert in seiner Stellungnahme eine paritätische Finanzierung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie seitens des Bundes.
6 Kantone (AG, GE, NE, SO, TI und VD) sehen alleinig den Bund in der Verantwortung die Betreuungszulage zu finanzieren.