Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten

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Weitere Organisationen und interessierte Kreise

Die Programmvereinbarungen werden unterstützt von a:primo, Agile, Alliance Enfance, alliance F, Artiste, EKF, EKFF, EKKJ, EFS, kibesuisse, Kinderschutz Schweiz, Muskelge-

sellschaft, Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz, Organisation Graap, Pro Enfance, Pro Familia, Pro Juventute, Procap, SAVOIRSOCIAL, SF MBV, SHV, SRK, SSLV, Stadt St.

Gallen Tagesbetreuung und Hiki. Gegen die Programmvereinbarungen äussern sich Fiorino und die KiQ. Sie erachten die Programmvereinbarungen nicht als geeignetes Instrument, um die Kantone und Gemeinden im Aufgabengebiet der familienergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen. Stattdessen sollen die Bundesmittel direkt den Eltern zukommen, um einen maximalen Nutzen und eine bessere Anreizwirkung zu entfalten.

5.3.2 Förderbereiche Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt die drei vorgeschlagenen Förderbereiche der Programmvereinbarungen. Eine Mehrheit fordert zudem die Wiederaufnahme des Förderbereichs Qualität. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende wollen auch den Förderbereich der besseren Abstimmung der Angebote auf die Bedürfnisse der Eltern wieder aufnehmen. Einige schlagen vor, grundsätzlich auf die frühe Förderung von Kindern zu verzichten, falls die Mittel für die Programmvereinbarungen eingeschränkt werden sollten.

Kantone und Dachverbände der Gemeinden und Städte

14 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, OW, SH, SO, TI, VD, VS und ZH) sowie der SGV

und der SSV sprechen sich explizit für den Förderbereich zur Schaffung von mehr institutionellen Betreuungsplätzen bzw. zur Schliessung bestehender Angebotslücken aus. Grundsätzlich gegen die Programmvereinbarungen und damit auch gegen diesen Förderbereich sprechen sich 3 Kantone (TG, UR und ZG) aus. AI und JU äussern sich grundsätzlich nicht zu den Programmvereinbarungen. GR und NW begrüssen die Programmvereinbarungen im Grundsatz, aber äussern sich nicht zu den einzelnen Förderbereichen.

11 Kantone (AG, BE, BL, BS, FR, GE, SH, SO, VD, VS und ZH) sowie der SGV und der SSV unterstützen den Förderbereich für Kinder mit Behinderungen. Der Kanton SH spricht sich aber für die Streichung der Senkung der Kosten im Rahmen der Programmvereinbarungen für Kinder mit Behinderungen aus. Der Kanton SO erachtet hingegen eher einen Verzicht auf die Übernahme der Mehrkosten bei der Betreuungszulage als Möglichkeit, wenn die geforderten Anpassungen punkto Alter der Kinder und Nichterwerbstätigkeit, von welchen auch Erziehungsberechtigte von Kindern mit Behinderungen profitieren würden, vorgenommen werden würden. Die Kantone könnten sodann mittels den Programmvereinbarungen bei der Mitfinanzierung von behinderungsbedingten Mehrkosten unterstützt werden.

10 Kantone (AG, BL, FR, OW, SH, SO, TI, VD, VS und ZH) sowie der SGV begrüssen es, dass die Kantone bei ihrer Politik zur frühen Förderung von Kindern unterstützt werden können. BE fordert hingegen einen Verzicht auf den Bereich der frühen Förderung. Aus Sicht von BS kann aus Gründen der Prioritätensetzung und insbesondere angesichts der deutlich reduziert vorgesehenen Finanzmittel auf die frühe Förderung verzichtet werden. Auch der SSV erachtet die Förderbereiche der familienergänzenden Kinderbetreuung gegenüber der frühen Förderung als prioritär.

11 Kantone (AG, AR, BL, BS, FR, GE, OW, SO, TI, VD und VS) sowie der SGV und SSV

fordern ausdrücklich die Wiederaufnahme des Förderbereichs der Qualität, gemäss der Minderheit (Graf Maya, Crevoisier Crelier, Herzog Eva). Es wird darauf verwiesen, dass der 23/37