Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten
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Kantone, Dachverbände der Gemeinden und Städte
15 Kantone (BE, GE, SH, AG, TG, TI, VS, FR, AR, BL, BS, LU, NW, OW und ZH) sowie der
SGV und SSV sind der Ansicht, dass die Betreuungszulage nur für die institutionelle Betreuung anwendbar sein soll. Namentlich der Kanton BE führt dazu aus, dass die Betreuung durch Drittpersonen nicht überprüfbar ist. Faktisch wären so alle Formen der familienergänzenden Kinderbetreuung inkludiert.
Politische Parteien
Von den Parteien sprechen sich die Junge Mitte, Mitte Frauen und die SP explizit für die Einschränkung auf die institutionelle Kinderbetreuung aus. Die Mitte Frauen begründen dies insbesondere damit, dass mit einer Ausweitung der Anspruchsberechtigten auf die informelle, nicht institutionelle Betreuung die Kosten stark ansteigen lassen würde. Die Junge Mitte führt als Begründung die mutmasslich hohen Kosten an. Weiter führen sie aus, dass die Ausweitung auf die Betreuung ausserhalb von Einrichtungen erhebliche Mitnahmeeffekte aufweisen und sich von den Zielen der parlamentarischen Initiative entfernen würde, nämlich das institutionelle Betreuungsangebot auszubauen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Die SVP ist der Meinung, dass die Betreuungszulage zu 50% der ordentlichen Zulage auch für die nicht institutionelle, informelle Betreuung ausbezahlt werden soll, damit alle Betreuungsformen gleichberechtigt seien.
Verbände der Wirtschaft
Von den Verbänden der Wirtschaft spricht sich der Kaufmännische Verband explizit für die Anwendbarkeit der institutionellen Kinderbetreuung aus.
Weitere Organisationen und interessierte Kreise Die Organisationen a:primo, Agile, Alliance Enfance, alliance F, ARTISET, EFS, Fiorino, EKFF, EKKJ, kibesuisse, Kinderschutz Schweiz, KiQ, Organisation Graap, Procap, SSLV
und SHV sprechen sich für die institutionelle Betreuung aus.
KiQ führt aus, dass aus ihrer Sicht der Anreiz hoch wäre, die Kinder unbetreut zu lassen und die Betreuungszulage dennoch zu erhalten. Eine Qualitätskontrolle wäre nicht möglich. Würde die Zielgruppe nicht wirkungsorientiert gewählt (institutionelle Betreuung), so würde sich die Gruppe möglicher Anspruchsberechtigten enorm vergrössern und die Gesamtkosten ansteigen bei gleicher Wirkung. Sie unterstützen aus diesen Gründen die Einschränkung auf die institutionelle Betreuung und den Antrag der Mehrheit.
Der Verein Arbeitsgruppe Jugend und Familie, das SRK sowie die Stiftung Zukunft CH
sind der Meinung, dass die Betreuungszulage auch für die nicht institutionelle informelle Betreuung ausbezahlt werden soll. Denn diese, so das SRK, biete eine Alternative zur institutioneller und privaten Kinderbetreuung. Gerade bei kurzfristig auftretenden Betreuungsengpässen wie beispielsweise einer akut auftretenden psychischen Erkrankung eines Elternteils, sei eine solche Alternative elementar.
5.1.5 Weiteres
Datenschutz
Mehrere Teilnehmende machen Hinweise auf den Datenschutz. Beispielsweise regen die Kantone LU, OW und FR an, die Aspekte des Datenschutzes nochmals zu prüfen, da bei der