Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten
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Entlastung der Eltern deutlich über das 7. Lebensjahr hinausgehen sollte. Sie sollte bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit erfolgen. Die Nachfrage und der Bedarf nach familien- und schulergänzender Betreuung endeten nicht mit dem 7. Lebensjahr. SSLV legt dar, dass die Herausforderung für Mütter und Väter, die Vereinbarkeit von Ansprüchen ans und aus dem Familienleben mit den Erfordernissen ihrer Erwerbstätigkeit sicherzustellen, nicht plötzlich mit der Vollendung des siebten Altersjahrs ihrer Kinder ende. Die schulergänzende Betreuung habe grosse Bedeutung und sollte deshalb vom Geltungsbereich auch erfasst werden. Es entspreche dem Bildungscharakter der familienergänzender Kinderbetreuung, aber auch der Realität der Familien mehr, bei der Definition des Geltungsbereichs auf die Schulstufen gemäss HarmoS und nicht auf das Alter der Kinder abzustellen. Dieselbe Haltung vertritt der Verein
Tagesfamilien Emme Plus.
5.1.4.2 Höhe der Zulage Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich explizit zur Höhe der Betreuungszulage äussern, erachtet die Höhe der ordentlichen Betreuungszulage als grundsätzlich angemessen. Es werden weitergehende Anmerkungen gemacht was weiter zu berücksichtigen wäre.
Kantone, Dachverbände der Gemeinden und Städte
Die Kantone GE, FR, NE, BL, BS, ZH und der SSV erachten die ordentliche Zulage als angemessen.
Die Kantone AG, TI, OW sowie der SGV äussern sich dahingehend, dass sie die ordentliche Zulage als nicht angemessen erachten. Der Kanton AG begründet dies insbesondere damit, dass das vorgeschlagene Tarifsystem die unterschiedlichen Preise der institutionelle Kinderbetreuung nicht berücksichtige. Weiter schlägt der Kanton AG vor, dass die Betreuungszulage mindestens zu indexieren sei, um so einer allfälligen Teuerung der Preise entgegnen zu können. Die Höhe der Zulage müsse ausserdem an die Tarife der schulergänzenden Kinderbetreuung angepasst werden, da diese Tarife jeweils nicht gleich seien, wie jene des Vorschulalters, dieser Forderung schliesst sich auch OW an. Der Kanton TI ist der Ansicht, dass die Höhe nicht im Verhältnis zur Gebührenprogression der meisten Einrichtungen stehe und die Gefahr berge, dass Kinder mit weniger Betreuungstagen benachteiligt würden.
Politische Parteien
Die Junge Mitte erachtet die ordentliche Zulage als angemessen.
Die SP, SP Frauen, EVP und die Mitte Frauen erachten die ordentliche Zulage als nicht angemessen. Die SP und die Mitte Frauen fordern, dass 150 Franken pro Monat für ein Kind, das einen Tag pro Woche institutionell betreut werde, bezahlt werden. Für jeden zusätzlichen halben Betreuungstag pro Woche soll sich die Zulage um 75 Franken erhöhen. Die SP Frauen führen aus, dass die vorgesehen Direktzahlungen bei den geltenden Tarifen nur eine geringe Reduktion der Betreuungskosten zur Folge hätten. Aus ihrer Sicht wäre es sinnvoller, wenn sich die Höhe der Betreuungszulagen an den tatsächlichen Kosten orientieren und einkommensabhängig berechnet würden. Die EVP ist generell der Ansicht, dass die Betreuungszulage eine wichtige Ergänzung der Familienzulagen darstellen würden, aber dringend nach oben angepasst werden müssten. Ausserdem müsste es möglich sein, dass sie der Teuerung angepasst werden können. Weiter dürfen aus Sicht der EVP die Betreuungszulage nicht zu einer Kompensation der Familienzulagen führen.