Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten
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Von den Verbänden der Wirtschaft vertreten der SGB, Travail.Suisse, Kaufmännische Verband und der AGV BS die Meinung, dass die Zulage nicht angemessen sei. Der SGB ist der Auffassung, dass das vorgeschlagene Betreuungszulagenmodell zu keiner nennenswerten Senkung der Betreuungskosten für erwerbstätige Eltern führen werde. Sollte am Entwurf der WBK-S und damit an einem zulagenbasierten und subjektfinanzierten Subventionierungsmodell festgehalten werden, fordert der SGB daher eine soziale Ausgestaltung der Betreuungszulage durch eine einkommensabhängige Berechnung. Er fordert zudem, dass die Höhe der Zulage von den tatsächlichen Betreuungskosten abhängt. TravailSuisse erachtet eine Verdoppelung der Betreuungszulage als angemessen. Der Kaufmännische Verband vertritt die Meinung, dass 150 Franken pro Monat für Kinder, die einen Tag pro Woche institutionell betreut werden, bezahlt werden sollten. Für jeden zusätzlichen halben Betreuungstag pro Woche sollte sich die Zulage um 75 Franken erhöhen. Der AGV BS ist der Ansicht, dass die vorgesehenen Betreuungszulagen zu tief seien, um die Kosten für die institutionelle Kinderbetreuung zu decken und so die kantonalen Subventionssysteme trotzdem noch aufrechterhalten bzw. weiter ausgebaut werden müssten.
Weitere Organisationen und interessierte Kreise
Fiorino und die Organisation Graap erachten die Zulage als angemessen.
Die gegenteilige Meinung vertreten Agile, alliance F, EKF, EFS, kibesuisse, Pro Familia,
Procap und der SHV. Alliance F, kibesuisse sowie Procap sprechen sich für eine Betreuungszulage von 750 Franken pro Monat aus für fünf Tage Betreuung pro Woche. Kibesuisse fordert zudem eine Indexierung der Zulage. Pro Familia, die EKF und die EFS sprechen sich für eine einkommensabhängige Betreuungszulage aus.
5.1.4.2.1 Erhöhte Betreuungszulage
Kantone, Dachverbände der Gemeinden und Städte
Viele Kantone äussern sich nicht explizit zur erhöhten Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen. Die Kantone BE, GE, AG, VS, BL, NW, SH und ZH unterstützen eine erhöhte Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen. Die gleiche Meinung vertreten der SGV sowie der SSV. Der Kanton VS seinerseits spricht sich für eine an den Kosten ausgerichtete prozentuale Betreuungszulage, welche damit sowohl die behinderungsbedingten als auch altersbedingen Mehrkosten berücksichtigen würde. Der Kanton BS erachtet es als eine staatliche Aufgabe und einen verfassungsmässigen Auftrag, geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit der diskriminierungsfreie Zugang für alle Kinder (unabhängig von bspw. Alter, sozialer Herkunft oder Behinderungen) gewährleistet ist. Er findet daher, von einer Finanzierung des besonderen Betreuungsbedarfs über die Betreuungszulage und somit über Beiträge der Arbeitgebenden sei abzusehen. Der Kanton BE würde einer Erhöhung bis zum Faktor 3 für Kinder mit Behinderungen begrüssen, wobei er fordert, den Kantonen und Gemeinden die Regelungskompetenz für die Ausrichtung der Betreuungszulage zuzugestehen, da bereits kommunale und kantonale Systeme für erhöhte Beiträge für Kinder mit Behinderungen bestünden und damit eine Übersteuerung durch bundesrechtliche Vorgaben vermieden werde. Der Kanton BL weist darauf hin, dass die effektiven Kosten und somit die durch die Eltern zu tragenden Tarife in manchen Fällen auch höher ausfallen können, was durch die Betreuungszulage gemäss WBK-S nicht vollumfänglich berücksichtigt würde. Sollen Lücken vermieden werden, müsste die Betreuungszulage bei behinderungsbedingt höheren Tarifen als dem 1,5 bis 2-fachen um den