Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1 Ausgangslage
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Der Bund will mit diesem befristeten Impulsprogramm eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung erreichen. Zu diesem Zweck gewährt er Finanzhilfen für die Schaffung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots in der Schweiz. und Seit 2018 beteiligt sich der Bund an Subventionserhöhungen der Kantone zur Senkung der Betreuungskosten der Eltern. Das Impulsprogramm war ursprünglich auf acht Jahre befristet und wurde seither mehrmals verlängert. Am 30. September 2022 haben die Eidgenössischen Räte der Verlängerung des KBFHG bis Ende 2024 zugestimmt. Um Lücken im Engagement des Bundes zu verhindern und sich gleichzeitig die nötige Zeit zu geben, um Alternativen für den Bundesbeitrag zu prüfen, entschied die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) eine weitere Verlängerung der bestehenden Finanzhilfen. Am 20. November 2023 beschloss die WBK-S, eine neue parlamentarische Initiative (23.478 «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026») einzureichen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) stimmte der Ausarbeitung der neuen Initiative am 11. Januar 2024 zu. In ihrer Gesamtabstimmung vom 23. Januar 2024 hiess die WBK-S den Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende 2026 und den Bundesbeschluss über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) gut. Der Ständerat hat der Verlängerung am 4. Juni 2024 zugestimmt.
Am 18. Februar 2021 reichte die WBK-N die parlamentarische Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) ein, mit dem Ziel, das befristete Impulsprogramm abzulösen und in eine stetige Unterstützung überzuführen. Am 29. März 2021 hat die WBK-S der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Die WBK-N hat eine Subkommission eingesetzt, um einen Gesetzesentwurf zur Konkretisierung des Initiativanliegens auszuarbeiten. Am 28. April 2022 hiess die WBK-N einen Gesetzesvorentwurf samt erläuterndem Bericht sowie den Entwurf eines Bundesbeschlusses gut. Die Vernehmlassung wurde am 17. Mai 2022 eröffnet und dauerte bis am 7. September 2022.
Am 1 März 2023 verabschiedete der Nationalrat den Entwurf zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG).
Am 22. August 2023 beschloss die WBK-S, auf die Vorlagen einzutreten. Zudem erteilte sie der Verwaltung mehrere Prüfaufträge, um eine Variante gestützt auf das Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen (FamZG) zu untersuchen. An ihrer Sitzung vom 15. Februar 2024 verabschiedete die WBK-S ihr Konzept betreffend E-FamZG und E-UKibeG sowie den Entwurf zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit; die Vernehmlassung dazu dauerte bis am 12. Juni 2024.