Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten
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Die Organisationen a:primo, alliance F, EFS, kibesuisse, Procap, Pro Familia, SHV und
SSLV sprechen sich explizit für die Unterstützung von Programmen und Projekten von nationaler oder sprachregionaler Bedeutung aus. Diese Bestimmung könne für Pilotprojekte oder für Evaluationen und Forschungsvorhaben, welche die Umsetzung der Programmvereinbarungen verbessern könnten, einen hohen Stellenwert haben. Zudem solle der Wissenstransfer über die Sprachgrenzen hinaus gefördert werden.
5.3.3 Eingesetzte Mittel Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich explizit zu den zur Verfügung zu stellenden Mitteln geäussert haben, hält diese für unzureichend und fordert eine Erhöhung in unterschiedlichem Ausmass. Ein grosser Teil der Kantone und andere Organisationen fordern zudem eine Flexibilisierung der Mittel in Bezug auf die Aufteilung zwischen den Förderbereichen.
Kantone und Dachverbände der Gemeinden und Städte
9 Kantone haben sich zu den zur Verfügung zu stellenden Mitteln geäussert. 7 Kantone (AR, BL, BS, FR, OW, SO und TI) fordern Mittel im Umfang der Vorlage des Nationalrates, also 224 Millionen für vier Jahre. SH spricht sich für die in der Vorlage vorgesehenen 128 Millionen aus. Der SGV und SSV erachten 160 Millionen als angebracht. VD betont, dass die vorgesehene Finanzierung nicht ausreicht, um zur Erreichung der Ziele beizutragen. VD weist darauf hin, dass bereits anlässlich der Vernehmlassung zum Entwurf der WBK-N festgestellt wurde, dass die vorgesehenen Beträge sehr niedrig erscheinen, vor allem wenn man sie in Relation zum Verwaltungsaufwand setzt, der mit der Aushandlung, der Umsetzung und der Kontrolle der Programmvereinbarungen verbunden ist.
Weitere 8 Kantone (BE, FR, GE, GR, JU, NW, VS und ZH), die sich für die Programmvereinbarungen aussprechen äussern sich nicht explizit zu den zur Verfügung zu stellenden Mitteln.
Insgesamt 11 Kantone sowie SGV und SSV sprechen sich für eine Flexibilisierung der Mittel in Bezug auf die Aufteilung zwischen den Förderbereichen aus. 7 Kantone (AR, BE, BL, FR, GE, SH und VS) sowie SSV fordern explizit, dass der Verpflichtungskredit nicht starr auf die verschiedenen Förderbereiche und einzelne Jahre festgelegt werde, sondern gemäss Bedarf zugeordnet werden könne. Es sei demnach auf die Definition von Eckwerten für die Mittelzuteilung auf die einzelnen Förderbereiche zu verzichten. Weitere 4 Kantone (OW, SO, TI und VD) sowie SGV unterstützen grundsätzlich die Programmvereinbarungen gemäss der nationalrätlichen Vorlage, welche eine flexible Aufteilung der Mittel enthält.
Politische Parteien
Die Mitte spricht sich explizit für Mittel von 128 Millionen für vier Jahre aus. Einige der befürwortenden Parteien fordern eine Erhöhung des Verpflichtungskredits: Die Junge Mitte Schweiz, die Mitte Frauen sowie SP befürworten angelehnt an die nationalrätliche Vorlage Mittel in der Höhe von 224 Millionen, die GPS fordert eine Erhöhung auf 600 Millionen. Die Erhöhung des Verpflichtungskredits begründen die genannten Parteien damit, dass die vorgesehenen Mittel zu knapp sind, da erheblicher Handlungsbedarf bestehe.
Eine gleichmässige Verteilung der Mittel auf alle Förderbereiche wird von der SP gefordert.
Verbände der Wirtschaft
Betreffend die Höhe des vierjährigen Verpflichtungskredits fordert Gastro.Suisse einen Kredit in der Höhe von 112 Millionen Franken, der Kaufmännische Verband und SBLV von 27/37