Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten
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Verschiedene Organisationen erachten die Berücksichtigung des Wohls und der Rechte von Kindern in der Vorlage als ungenügend. Sie sind der Meinung, dass die Argumentation mit den Vorteilen für die Wirtschaft zu kurz greife und die Perspektive des Kindes aufzunehmen sei. Wenn das Wohl der Kinder gestärkt werde, könnten sie sich besser entfalten und als Erwachsene aktiv zur Gestaltung der Gesellschaft beitragen. Auch wirke sich die Qualität der Betreuungsform direkt auf das Wohl der Kinder aus und könne entsprechend nicht aus der Vorlage gestrichen werden. Teilweise wirds ergänzt, dass die Reduktion der finanziellen Belastung der Eltern auch insgesamt das Wohlergehen der Familien stärke.
5.2 Zuschlag für Betreuungszulagen durch Arbeitslosenversicherung (ALV)
29 Stellungnahmen nehmen Bezug zur ALV, beziehungsweise zum geplanten Zuschlag für Betreuungszulagen durch die ALV. Davon unterstützen 22 Stellungnahmen, die Einführung eines Zuschlags für Betreuungszulagen für Personen explizit, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, 5 Stellungnahmen sind dagegen und bei
2 Stellungnahmen handelt es sich um eine neutrale Position. Formulierungsänderungen zu der Anpassung im AVIG werden in keiner Stellungnahme geäussert.
7 Kantone (BL, BS, GE, SH, SO, TI, VD) sowie der SSV unterstützen den Vorschlag, dass arbeitslose Personen, die Arbeitslosenentschädigung der ALV beziehen, eine Betreuungszulage in Form eines Taggeldzuschlags erhalten. Die Kantone SO und VD sprechen sich zusätzlich dafür aus, dass diese Unterstützung auch Personen in weiteren Lebenslagen geboten wird,
z. B. Personen in Beschäftigungsprogrammen oder auf Arbeitssuche (siehe dazu auch Kapitel 5.1.5). Kein Kanton äussert sich gegen die Regelung im AVIG. Der Kanton OW ist der Meinung, dass der erwartende Mehraufwand bei den Arbeitslosenkassen nicht zu unterschätzen und entsprechend vom Bund zu entschädigen sei.
2 Parteien (EVP, Mitte Frauen) befürworten die vorgesehenen Änderungen im AVIG.
5 Verbände der Wirtschaft (Handel Schweiz, Swissmem, AGV BS, SOHK und ZHK) sind gegen die Einführung eines Zuschlags für Betreuungszulagen durch die ALV. Dies einerseits aufgrund der finanziellen Mehrbelastung für den Fonds der ALV und andererseits, weil das Argument, durch Betreuungszulagen negative Erwerbsanreize abzubauen, bei stellensuchenden Personen nicht greife. 3 Verbände (KFMV, SGB, Travail.Suisse) befürworten die Vorlage. Sie beurteilen es als ökonomisch ineffizient, die Stellensuche von arbeitslosen Personen zu erschweren, in dem diese bei der Arbeitsaufnahme zuerst einen Betreuungsplatz organisieren müssten. Sie schätzen die Kosten für die ALV als tragbar ein. Der Kaufmännische Verband erachtet die Regelung im AVIG zudem als wichtig für die nötige Planungssicherheit von Kindertagesstätten, da Betreuungsplätze in der Regel nicht kurzfristig gekündigt und wieder in Anspruch genommen werden könnten. Er verweist darauf, dass gerade alleinerziehende Personen auf familienergänzende Kinderbetreuung angewiesen seien und diese am ehesten von der der Regelung im AVIG profitieren würden, da der Zuschlag nur ausbezahlt wird, soweit kein Anspruch einer erwerbstätigen Person besteht.
Von den weiteren interessierten Organisationen sind 8 (alliance F, ARTISET, EKF, kibesu-
isse, Procap, Pro Familia, SHV, Stadt St. Gallen Tagesbetreuung) für die Einführung eines
Zuschlags für Betreuungszulagen durch die ALV. Sie verweisen dabei auf dieselben Argumente wie die befürwortenden Verbände der Wirtschaft. Die AK ALV spricht sich weder für