Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten
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dann angehalten über das geschaffene Portal jeweils Meldung über den Betreuungsumfang zu erstatten. Die Kosten für die Durchführung wären durch die Arbeitgeber zu tragen.
Der VVAK nimmt ebenfalls Stellung und hinterfragt kritisch, ob der administrative Aufwand tatsächlich praktikabel ist. Es wären eine Vielzahl an Punkten zu berücksichtigen. Zu klären wäre u.a. die vorgeschlagene Anerkennung der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, bei deren Nutzung eine Betreuungszulage ausgerichtet wird. Diese Liste würde bedingen, dass diese erstellt und ständig nachgeführt werden müsste. Weiter müsste ständig geprüft werden, ob die Anerkennungskriterien noch erfüllt sind. Bereits dies würde einen erheblichen administrativen Mehraufwand bedeuten.
Weitere Organisationen und interessierte Kreise
Die Mehrheit der Organisationen äussert sich nicht explizit zur Durchführung über das System der Familienzulagen. Die EKFF, EKKJ, EFS, Fiorino, kibesuisse und KiQ erachten die Durchführung als tauglich. Die EKFF begrüsst namentlich die mutmasslich einfacheren administrativen Abläufe.
Als teilweise geeignet stufen a:primo, Organisation Graap und Pro Juventute die Durchführung über die Familienausgleichskassen ein.
5.1.3 Anreizsystem und Mitnahmeeffekte Während kaum ein Kanton sich für die Einführung eines Anreizsystems gemäss der nationalrätlichen Vorlage ausspricht, fordern viele politischen Parteien sowie einige Verbände der Wirtschaft und mehrere weitere interessierter Organisationen die Aufnahme eines Bonus-Malus-Systems im System der Betreuungszulage.
Kantone, Dachverbände der Gemeinden und Städte
Der Kanton UR erachtet es als kritisch, dass im Entwurf kein Anreizsystem vorgesehen ist wie in der Vorlage des Nationalrats (vgl. E-UKibeG Art. 8 und 9). Der Kanton SH spricht sich explizit gegen ein Anreizsystem aus, weil trotz anerkannter Vorteile aus Sicht dieses Kantons die Nachteile überwiegen. Einerseits sei ein solches System sehr aufwändig, was dem Ziel der einfachen Durchführungsstrukturen widerspreche. Andererseits würde das System für Familien in subventionsschwachen Kantonen einen bedeutenden Nachteil mit sich bringen, welcher sich negativ auf die angestrebte (erhöhte) Erwerbstätigkeit auswirken könne. Der Kanton VD äussert sich grundsätzlich zur Thematik der Mitnahmeeffekte. Die Preise der Leistungen seien im Zuständigkeitsbereich der Betreuungseinrichtungen, bei denen es sich um gewinnorientierte Unternehmen handeln könne. Es sei damit nicht auszuschliessen, dass die Betreibenden eine Erhöhung der Tarife in einem Umfang weitergeben würden, der mit den gewährten Zulagen vergleichbar sei.
Politische Parteien
6 Parteien (Die Mitte Frauen, EVP, FDP-Frauen, GLP, GPS und SP) fordern die Einführung eines Anreizsystems gemäss der Vorlage des Nationalrats. Die SVP weist darauf hin, dass ein Teil der Kritik, welche sie am ursprünglichen Entwurf geäussert habe, in der aktuellen Fassung