Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten

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2 Gegenstand

Mit der Gesetzesvorlage werden zwei übergeordnete Ziele angestrebt: die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung sowie die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter zu verbessern. Daher liegt der Schwerpunkt auf der familienergänzenden Kinderbetreuung, da diese bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit eine Schlüsselrolle spielt.

Betreuungszulage

Nach Ansicht der WBK-S wird ihr Ansatz, über das Familienzulagengesetz eine weitere, gesamtschweizerisch vorzusehende Zulage einzuführen, den angestrebten Zielen besser gerecht. Die Familienzulagen dienen dazu, die den Eltern aufgrund eines oder mehrerer Kinder entstehenden Kosten teilweise auszugleichen. Eine an die Nutzung institutioneller Betreuungseinrichtungen gekoppelte Betreuungszulage würde diesem Grundsatz somit entsprechen. Ausserdem leitet sich der Anspruch auf eine Familienzulage grundsätzlich aus der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ab, was einen wichtigen Bezug zwischen einer neuen Familienleistung und der zu erwartenden stärkeren Integration beider Eltern in den Arbeitsmarkt herstellt.

Der Mindestbetrag der Zulage beträgt 100 Franken pro Monat für Kinder, die einen Tag pro Woche institutionell betreut werden. Für jeden zusätzlichen Betreuungshalbtag erhöht sich die Zulage um 50 Franken pro Monat auf maximal 500 Franken pro Monat für ein Kind, das an fünf Tagen pro Woche institutionell betreut wird. Die Betreuungszulage wird ab dem Geburtsmonat bis zum Ende desjenigen Monats ausbezahlt, in dem das Kind das siebte Lebensjahr vollendet.

Für die Finanzierung der Betreuungszulage sind die Kantone zuständig. Die WBK-S erachtet es als Möglichkeit, analog zu den Kinder- und den Ausbildungszulagen eine paritätische Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmende vorzusehen. Damit die Arbeitgeberbeiträge allein ausreichen, um die Kosten für die neue Familienzulage in der Höhe von 637 Millionen Franken zu finanzieren, müssten die Beiträge um durchschnittlich rund 1,95 Prozent erhöht werden (verglichen mit den bisher vorgesehenen 1,75 Prozent).

Programmvereinbarungen

Als zweites Förderinstrument sieht die Vorlage Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen vor. Wie der Nationalrat erachtet auch die WBK-S Programmvereinbarungen als ein geeignetes Instrument seitens des Bundes, um die Kantone und Gemeinden im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen. In diesem Rahmen kann der Bund den Kantonen globale Finanzhilfen für den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung gewähren. Dadurch kann der Bund die Schaffung institutioneller Betreuungsplätze für Kinder im Vorschul- und Schulalter zur Schliessung von Angebotslücken sowie für Kinder mit Behinderungen im Vorschul- und Schulalter zur Senkung der Kosten zulasten der Eltern unterstützen. Des Weiteren kann der Bund den Kantonen gestützt auf Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen für Massnahmen zur Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern gewähren.

Die WBK-S rechnet mit Programmvereinbarungskosten in der Höhe von 128 Millionen Franken, die über vier Jahre hinweg wie folgt auf die drei Förderbereiche verteilt werden sollen: 44 Millionen Franken für die Schaffung von Betreuungsplätzen (Art. 13 Abs. 1 Bst. a), 56 Millionen Franken für Kinder mit Behinderungen (Art. 13 Abs. 1 Bst. d) und 28 Millionen Franken für den Förderbereich Frühe Förderung (Art. 13 Abs. 2). Es sind maximal drei 4-jährige Vertragsperioden vorgesehen.