Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten
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Zusatzkosten auf die Eltern abgewälzt werden. Teilweise wird auch darauf hingewiesen, dass der Förderbereich die Weiterbildung des Personals, die Ausweitung von Personalressourcen, bauliche Veränderungen sowie die Anschaffung von speziellem Spielzeug und Mobiliar beinhalten müsse. Die EKFF empfiehlt, um dem Ausbau von Angeboten für Kinder mit Behinderungen mehr Gewicht zu geben, die Auflösung des Förderbereichs und die Integration seiner Ziele bzw. eine entsprechende Anpassung in die Förderbereiche zur Schaffung von Plätzen und der besseren Abstimmung des Angebots auf die Bedürfnisse der Eltern. Die Muskelgesellschaft verweist auf Artikel 19 der UNO-Behindertenrechtskonvention und betont, wie wichtig es sei, dass keine separativen Angebote für Kinder mit Behinderungen geschaffen würden, damit Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen die Betreuungsangebote besuchen könnten. KiQ fordern in einem Eventualantrag den Verzicht auf diesen Förderbereich, dafür eine Erhöhung der Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen bis zum maximalen Faktor 3. Kibesuisse, Procap und der SF MVB fordern, dass die Mehrkosten bei Kindern mit Behinderungen nicht auf die Eltern abgewälzt werden. Zudem weisen sie auf den Zusammenhang einer erhöhten Betreuungszulage, für welche sie den Faktor 3 fordern, und den Programmvereinbarungen hin.
Die Organisationen a:primo, Agile, Alliance Enfance, alliance F, Artiste, EKF, EKFF, EKKJ, EFS, kibesuisse, Kinderschutz Schweiz, Muskelgesellschaft, Organisation Graap, Pro Enfance, Pro Familia, Pro Juventute, Procap, SAVOIRSOCIAL, SF MBV, SHV, SRK, SSLV
und Hiki sprechen sich für den Förderbereich zur Unterstützung der Kantone bei ihrer Politik zur frühen Förderung von Kindern aus. Die EKFF empfiehlt in einem Eventualantrag, sofern ein Förderbereich aus finanziellen Gründen gestrichen werden müsste, auf diesen zu verzichten.
Die Wiederaufnahme des Förderbereichs Qualität fordern die Organisationen a:primo, Agile,
Alliance Enfance, alliance F, Artiste, EKF, EKFF, EKKJ, EFS, kibesuisse, Kinderschutz Schweiz, Muskelgesellschaft, Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz, Organisation Graap, Pro Enfance, Pro Familia, Pro Juventute, Procap, SAVOIRSOCIAL, SF MBV, SHV, SSLV,
Stadt St. Gallen Tagesbetreuung und Hiki. Es wird einerseits auf den Zusammenhang der Qualität der Angebote mit deren tatsächlicher Inanspruchnahme hingewiesen. Andererseits wird auf Kriterien hingewiesen, die für eine gute Betreuungsqualität entscheidend sind wie ein pädagogisch begründeter Betreuungsschlüssel, die Qualifikation des Personals und gute Arbeitsbedingungen. Einige fordern, dass der Bund Kriterien festlegt, welche Betreuungseinrichtungen erfüllen müssen und dabei seine Einflussmöglichkeiten nutzt, um Vorgaben bezüglich der obengenannten Kriterien zu erlassen. Procap weist darauf hin, dass bei Kindern mit schweren Behinderungen, die auch medizinische Unterstützung oder Überwachung benötigen, der Faktor Qualität ebenfalls von grösster Bedeutung sei. Nur wenn Eltern darauf vertrauen könnten, dass das Personal wisse, wie in Notsituationen gehandelt werden müsse und genügend Personal vor Ort sei, würden sie sich für die familienergänzende institutionelle Betreuung entscheiden und die Erwerbstätigkeit beibehalten.
Die Organisationen a:primo, Agile, Alliance Enfance, alliance F, Artiste, EKF, EKFF, EKKJ, EFS, kibesuisse, Kinderschutz Schweiz, Muskelgesellschaft, Organisation Graap, Pro Enfance, Pro Familia, Pro Juventute, Procap, SF MBV, SHV, SRK, SSLV und Hiki fordern,
dass der Förderbereich zur besseren Abstimmung der Angebote auf die Bedürfnisse der Eltern wieder aufgenommen wird. Denn die Angebote der institutionellen Kinderbetreuung müssten besser auf unregelmässige Arbeitszeiten angepasst werden, damit das Betreuungsangebot tatsächlich die Erwerbstätigkeit ermögliche und die Beiträge damit auch eine Wirkung entfalten könnten.