Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird der Name der einzelnen Organisationen, die eine identische oder sehr ähnlich Stellungnahme abgegeben haben, bei den weiteren Organisation nicht wiederholt.

4 Stellungnahmen zur Vorlage als Ganzes6 Die Mehrheit der Kantone, nämlich 13 (AI, AR, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NW, OW, VD, VS und ZH) sowie der SSV und SGV unterstützen die Vorlage grundsätzlich. 5 Kantone (BE, NE, SO, TI und UR) lehnen die Vorlage mit einem alternativen Vorschlag zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung ab. 8 Kantone (AG, GL, GR, SG, SH, SZ, TG und ZG) lehnen die Vorlage ganz grundsätzlich ab. Von den 11 Parteien, die geantwortet haben, sprechen sich 4 Parteien (Die Junge Mitte, Die Mitte, Die Mitte Frauen, EVP und GLP) für die Vorlage aus. 5 weitere Parteien (FDP-Frauen, GPS, SP und SP Frauen) lehnen die Vorlage zwar ab unterstützen aber ein alternatives Modell.

2 Parteien (FDP, SVP) lehnen den Entwurf ab. Bei den Verbänden der Wirtschaft, die Stellung genommen haben, heissen 2 (SAV, KFMV) die Vorlage gut, weitere 8 (SGB, Schw. GV, Travail.Suisse, Gastro.Suisse, HotellerieSuisse, SDV, SBLV), lehnen zwar diesen Vorschlag ab, aber befürworten einen alternativen Vorschlag zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung. 10 Verbände der Wirtschaft (economiesuisse, FER, Handel Schweiz, SBMV, SBV, AGV BS, CP, SOHK, Swissmem und ZHK) lehnen die Vorlage ab. Eine sehr grosse Mehrheit der interessierten Organisationen unterstützt die Vorlage. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilehnenden unterstützt auch die Programmvereinbarungen.

Kantone, SODK und Dachverbände der Gemeinden und Städte

12 Kantone (AI, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NW, OW, VD, VS und ZH) sowie der SSV unterstützten die Vorlage grundsätzlich. Der Kanton AR und der SGV zeigen sich offen gegenüber dem Entwurf, betonen aber, dass schlussendlich dasjenige Modell zur Umsetzung kommen soll, dass die Ziele der parlamentarischen Initiative effektiv und effizient erreicht und gleichzeitig politisch mehrheitsfähig sei. Die genannten Kantone und Verbände erachten eine Durchführung über die Familienzulagen als geeignet. Es bestehen jedoch verschiedene Änderungsanträge u. a. zur Finanzierung, zum Geltungsbereich oder den Inhalten der Programmvereinbarungen. Auf die entsprechenden Anträge wird bei den jeweiligen Kapiteln eingegangen.

5 Kantone (BE, NE, SO, TI und UR) lehnen die Vorlage ab, sprechen sich jedoch für einen alternativen Vorschlag aus. Der Kanton BE regt an, dass der Bund unter Achtung der Kompetenzordnung insbesondere ein Modell mit Beiträgen an die Kantone zwecks finanzieller Entlastung der Eltern prüfen soll. Die Kantone NE, SO, TI und UR bevorzugen die Vorlage des Nationalrats.

8 Kantone (AG, GL, GR, SG, SH, SZ, TG und ZG) lehnen die Vorlage ab, wobei AG, GL, SH und TG als Eventualantrag eine Durchführung über die Familienzulagen dennoch als teilweise geeignet erachten. Der Kanton TG unterstützt in sämtlichen Differenzen grundsätzlich die Haltung des Bundesrates. AG, GL, GR, SG, SH, SZ und ZG lehnen die Vorlage aus föderalen

6 Dieses Kapitel enthält eine Zusammenfassung der Stellungnahmen verschiedener Akteure. Explizite detaillierte Anmerkungen und Änderungsanträge werden in den nachfolgenden Kapiteln (5ff.) ausgeführt und an dieser Stelle nicht aufgegriffen. Ebenso werden in den Kapiteln 5ff. nicht nochmals die grundsätzlichen Positionen und impliziten Befürwortungen, die im Kapitel 4 erwähnte werden, aufgenommen sondern nur die Änderungsanträge oder die explizite Unterstützung einzelner Punkte. 6/37