Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 37 Seiten

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den bestehenden Personalressourcen zu bewerkstelligen sein würde. Weiter geben sie zu bedenken, dass die Anbieter der familienergänzenden Kinderbetreuung an das System der Familienzulagen angeschlossen werden müssten, was weiteren Mehraufwand bedeuten würde.

Politische Parteien

Die Junge Mitte, SVP und EVP begrüssen die vorgeschlagene Durchführung und erachten diese als geeignet. Sie verweisen insbesondere darauf, dass auf ein bestehendes System abgestützt werden kann.

Verbände der Wirtschaft

Viele Verbände der Wirtschaft äussern sich nicht explizit zur Durchführung der Vorlage. Die Wirtschaftsverbände, die sich gegen die Vorlage stellen, äussern sich nicht explizit zur Durchführung. Die Verbände SAV, EIT.swiss und KFMV erachten die Durchführung als sinnvoll, da sie auf einem bereits bestehenden System ohne grossen bürokratischen Mehraufwand abgewickelt werden könne.

Die gegenteilige Meinung vertreten der Schw. GV, Swissmem, AGV BS, CP und die SOHK. Der Schw. GV bemängeln, dass der gewählte Ansatz administrativ sehr aufwändig und teuer wäre. CP begründet die Ablehnung vor allem mit der nach ihrer Ansicht unannehmbaren, nicht zu bewältigenden Arbeitsbelastung für die Familienausgleichskassen, insbesondere im Zusammenhang mit der Gewährung von Familienzulagen und die Überprüfung der Voraussetzungen: Es würde darum gehen, den Status der Familienangehörigen zu überprüfen. Der AGV BS stellt dar, dass eine Abklärung bei den Ausgleichskassen ergeben habe, dass sehr hohe Verwaltungskosten generiert würden, die ebenfalls die Arbeitgeber finanzieren müssten.

Durchführungsstellen

Die KKAK nimmt ausführlich zur Durchführbarkeit Stellung und äussert sich positiv zum Entwurf der WBK-S. Sie heben insbesondere den grossen Vorteil des massentauglichen und bewährten Verfahrensrechts gemäss dem Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrecht (ATSG, SR 830.1) hervor. Dieses biete hohe Rechtssicherheit und sei bestens eingespielt. Das Rechtsmittelverfahren sei schweizweit sauber geregelt. Die KKAK verweist ausserdem darauf, dass es im Hinblick auf die Abwicklung sinnvoll wäre, wenn eine vollumfängliche digitale Kommunikation möglich wäre. Ein weiterer Vorteil wäre die schlanke kantonale Gesetzgebungsverfahren. Es brauche in aller Regel kein eigentliches kantonales Gesetzgebungsverfahren, sofern der Kanton keine Ausweitung des Anspruchs auf Betreuungszulagen oder keine kantonale Mitfinanzierung durch die Arbeitnehmenden wolle. Weiter geht die KKAK konkret auf das mögliche Verfahren ein. Sie sehen beispielsweise eine digitale Plattform zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) und den Institutionen der familienergänzenden Betreuung vor. Die Institutionen wären dabei zu verpflichten den FAK jeweils eine Meldung über den Umfang der Betreuung zu erstatten, damit der Anspruch geprüft werden könne. Als möglicher Beweis könnte die Rechnung dienen. Damit die FAK überprüfen können, ob die Institution anerkannt ist, fordert die KKAK ein Register seitens der Kantone, welches die anerkannten Institutionen aufführt. Die KKAK legen ausserdem dar, dass der Verein eAHV/IV, der jetzt schon mit der technischen Koordination und Standardisierung der Schnittstellen, mit der Schaffung der Schnittstellen zwischen den Institutionen und FAK übernehmen könne. Die Institutionen wären