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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 25 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 1a (Art. 8h Abs. 3)
Stammdaten
Als Stammdaten gelten:
1. die Messpunktnummer;
2. die Messmethode am Messpunkt;
3. die Abrechnungsart am Messpunkt;
4. die Ablesefrequenz am Messpunkt;
5. der Verteilnetzbetreiber;
6. der Energielieferant;
7. der Bilanzgruppenverantwortliche;
8. der Systemdienstleistungsverantwortliche;
9. das Vorliegen von Eigenverbrauch nach Artikel 16 EnG;
10. die Teilnahme an einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nach Arti-
kel 17 EnG;
11. die Teilnahme an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft nach Artikel 17d und
17e StromVG;
12. die Anschlussleistung am Messpunkt in kVA;
13. der Anschluss einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und die Anschlussleis-
tung in kVA;
14. der Anschluss einer Wärmepumpe und die Anschlussleistung in kVA;
15. der Anschluss einer Erzeugungsanlage und:
15.1. die Erzeugungstechnologie;
15.2. die Anlagenleistung;
15.3. das Datum der Inbetriebnahme;
16. das Vorliegen einer Registrierung der Erzeugungsanlage nach Artikel 2 Absatz 1
EnV;
17. der Anschluss eines Elektrizitätsspeichers und die Anschlussleistung in kVA;