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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 25 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 1a (Art. 8h Abs. 3)

Stammdaten

Als Stammdaten gelten:

1. die Messpunktnummer;

2. die Messmethode am Messpunkt;

3. die Abrechnungsart am Messpunkt;

4. die Ablesefrequenz am Messpunkt;

5. der Verteilnetzbetreiber;

6. der Energielieferant;

7. der Bilanzgruppenverantwortliche;

8. der Systemdienstleistungsverantwortliche;

9. das Vorliegen von Eigenverbrauch nach Artikel 16 EnG;

10. die Teilnahme an einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nach Arti-

kel 17 EnG;

11. die Teilnahme an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft nach Artikel 17d und

17e StromVG;

12. die Anschlussleistung am Messpunkt in kVA;

13. der Anschluss einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und die Anschlussleis-

tung in kVA;

14. der Anschluss einer Wärmepumpe und die Anschlussleistung in kVA;

15. der Anschluss einer Erzeugungsanlage und:

15.1. die Erzeugungstechnologie;

15.2. die Anlagenleistung;

15.3. das Datum der Inbetriebnahme;

16. das Vorliegen einer Registrierung der Erzeugungsanlage nach Artikel 2 Absatz 1

EnV;

17. der Anschluss eines Elektrizitätsspeichers und die Anschlussleistung in kVA;