Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 28 Seiten
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Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des AIG
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
illegaler Migration wäre. Das Instrument bliebe momentan jedoch zahnlos, da nicht zugleich eine Erweiterung von Artikel 122a Absatz 1 AIG (Sanktionsnorm bei Sorgfaltspflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen) erfolgt sei. Ohne die Sanktionsmöglichkeit von Artikel 122a Absatz 1 AIG erweise sich die Durchsetzung der Verpflichtung von Artikel 92a Absatz 1 VE-AIG für die Behörden gegenüber Luftverkehrsunternehmen als unmöglich. Entsprechend regt die KKPKS eine Erweiterung von Artikel 122a Absatz 1 AIG an.
AsyLex, JRS und Solinetz bemängeln, dass Personendaten von Flugunternehmen an den Bund bzw. das SEM und/oder die Grenzkontrollbehörden weitergegeben werden. Dies stelle einen weiteren Grundrechtseingriff in die Privatsphäre dar, der unverhältnismässig und ungerechtfertigt sei.
Erfassung, Abfrage und Bearbeitung der Daten im EES (Art. 103c VE-AIG)
In Bezug auf Artikel 103c Absatz 2 Buchstabe a VE-AIG betrachten AsyLex, JRS und Solinetz die Nutzung von biometrischen Daten (Gesichtsbilder und Fingerabdrücke) weiterhin als kritisch. Sie fordern daher die höchsten Standards betreffend Datenschutz.