Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 28 Seiten
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Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des AIG
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Gemäss den GRÜNEN sollten die Binnengrenzkontrollen nicht nur in begründeten Ausnahmefällen, sondern auch so kurz als möglich durchgeführt werden.
Economiesuisse weist schliesslich darauf hin, dass bei wiedereingeführten Grenzkontrollen die jeweils beschlossenen Massnahmen auf ihre Auswirkungen auf andere Gesetze hin geprüft werden müssten (z. B. 24,9 % Home-Office-Regelung bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern). Auch seien die Auswirkungen auf den Personen- und Güterverkehr insbesondere in den Grenzregionen der Schweiz abzumildern.
Ablehnung von vorübergehender Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen
AsyLex, JRS, SFH und Solinetz sprechen sich klar gegen die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen der Schweiz aus. Sie fordern, dass an den Schweizer Grenzen der Zugang zum Asylverfahren jederzeit gewährleistet werden müsse. Gemäss den GRÜNEN und der SFH würden Grenzkontrollen einen Staat nicht von der Pflicht entbinden, jedes Asylgesuch entgegenzunehmen und zu prüfen. SFH und Solinetz fordern diesbezüglich zudem, dass bei Zweifeln, ob ein Asylgesuch vorliege, die betroffene Person einem Asylverfahren zugeführt werden müsse.
Gemäss DJS, SBAA, SFH und ZiAB laufen Binnengrenzkontrollen der Idee des Schengen-Raums grundsätzlich zuwider. Die Möglichkeit, den Gesamtzeitraum von maximal zwei Jahren (Art. 25a Abs. 5 SKG) in bestimmten Situationen sogar noch zwei weitere Male auf insgesamt drei Jahre zu verlängern (Art. 25a Abs. 6 SKG), würde den Grundgedanken des Schengen-Raums vollständig aushebeln. Auch SGB und ZiAB erachten den Entscheid, die Dauer von Binnengrenzkontrollen auf bis zu zwei bzw. drei Jahre zu verlängern, als unverhältnismässig. Die zahlreichen Binnengrenzkontrollen würden bereits heute zu gravierenden Behinderungen des Waren- und Berufsverkehrs führen und Europas wirtschaftlicher Entwicklung schaden. In Zukunft würden noch längere und noch häufigere Binnengrenzkontrollen drohen.
DJS und SFH kritisieren die neuen Regelungen auch deshalb, weil EU-Mitgliedstaaten bereits jetzt die geltende Maximaldauer von Binnengrenzkontrollen regelmässig überschreiten würden.
DJS, SFH und ZiAB fordern, nicht nur bei der Verlängerung der Massnahme nach Artikel 26 Absatz 2 N-SGK, sondern auch bei der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen immer eine Risikobewertung vorzunehmen. Diese Risikobewertung sei zu veröffentlichen. Gemäss SBAA, SFH und ZiAB sollte zusätzlich eine regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit stattfinden um sicherzustellen, dass die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen tatsächlich zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitrage und keine unverhältnismässigen Auswirkungen auf den freien Personenverkehr vorliegen würden.
Beschlusskompetenz zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen
Sollten Grenzkontrollen notwendig sein, müssten diese gemäss dem Politbeobachter zumindest durch den Bundesrat beschlossen werden. Der Miteinbezug des Parlaments oder der zuständigen Kommission wäre wünschenswert und würde die Legimitation der Massnahmen stärken. Auf keinen Fall könne ein solch weitreichender Entscheid durch ein einzelnes Departement gefällt werden (Art. 8 Abs. 2 VE-AIG). AsyLex, JRS, DJS und Solinetz teilen diese Auffassung. Bei unvorhersehbaren Ereignissen habe das EJPD den Bundesrat um Prüfung und Bestätigung möglicher Grenzschliessungen zu bitten.