Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 28 Seiten
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Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des AIG
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
werden und sie sollten in das betreffende Land zurückgeschickt werden. Ausserdem sollten Asylgesuche nur noch in geschlossenen Zentren eingereicht werden dürfen.
Vorlage 2: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Zugriff des EDA auf das nationale ETIAS-System)
DJS, AsyLex, JRS und Solinetz erachten die Zugriffserweiterung auf das EDA als äusserst kritisch. Sie lehnen diese Erweiterung ab, da ein solcher Zugriff einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstelle.
Zudem müsse gemäss AsyLex, DJS, JRS, SFH, Solinetz und ZiAB die Erweiterung des Zugriffs auf das N-ETIAS für das EDA zwingend vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) geprüft und beurteilt werden.
Die SBAA fordert, dass strenge Datenschutzregelungen implementiert werden um sicherzustellen, dass persönliche Daten nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet und angemessen geschützt werden. Es sei entscheidend, dass der Zugriff auf ETIAS streng kontrolliert und nur autorisierten Stellen erlaubt werde, um Missbrauch und potenzielle Datenschutzverletzungen zu verhindern. Diese Implementierung der Datenschutzmassnahmen müsse transparent und regelmässig überprüft werden.
Die SVP lehnt die Vorlage 2 ab.
Vorlage 3: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (redaktionelle Anpassungen im Bereich Grenze)
AsyLex, JRS und Solinetz stehen der Vorlage aus Datenschutzbedenken kritisch gegenüber.
Die SVP lehnt die Vorlage 3 ab.
5 Ergebnisse im Einzelnen aufgegliedert nach Vorlagen und Themen
5.1 Vorlage 1: Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Änderung SGK)
5.1.1 Wiedereinführung vorübergehender Binnengrenzkontrollen (nArt. 21a, 25–27a sowie nArt. 33 SGK; Art. 8 VE-AIG)
Regeln zur Wiedereinführung vorübergehender Binnengrenzkontrollen
Economiesuisse erinnert daran, dass die unkoordinierten Massnahmen der bisherigen Wiedereinführungen vorübergehender Binnengrenzkontrollen negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft hatten. So hätten sie insbesondere zu Lieferengpässen von Vorprodukten geführt, Exportprodukte hätten nicht termingerecht geliefert werden können und ausländische Arbeitskräfte hätten Schwierigkeiten bekundet, in die Schweiz einzureisen. Sie anerkennt daher, dass der SGK an die neuen Herausforderungen angepasst werden müsse. Für die vorübergehende Einführung einseitiger Binnengrenzkontrollen müssten von allen Schengen-Staaten anerkannte und respektierte Regeln gelten. Die neuen Regeln zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen (neu Art. 25–27a sowie neuer Art. 33 SGK) würden von economiesuisse deshalb ausdrücklich begrüsst. Darüber hinaus würde die Einführung von verbindlichen vorübergehenden Reisebeschränkungen an der Schengen-Aussengrenze (neuer