Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 28 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des AIG

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Art. 21a SGK) zu einer Klärung und einheitlichen Anwendung der Regeln durch alle Schengen-Staaten beitragen.

Die Mitte hält fest, dass die einseitige Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen die Solidarität innerhalb des Schengen-Raums und dessen Grundprinzipien auf die Probe stelle. Daher sei es wichtig, dass für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen ein vereinheitlichtes und transparentes Verfahren für alle Schengen-Mitgliedstaaten bestehe. Die Mitte betont darüber hinaus, dass der Schweiz auch mit den vorliegenden Anpassungen ein genügender Handlungsspielraum verbleibe, um auf unvorhersehbare Bedrohungen unverzüglich mittels Grenzkontrollen reagieren zu können. Bei vorhersehbaren Ereignissen stünde es der Schweiz im Falle einer verschärften Bedrohungslage ebenfalls offen, für den Schutz Grenzkontrollen anzuordnen. Aus ihrer Sicht liege damit eine Lösung vor, die den Zusammenhalt und die Rechtssicherheit innerhalb des Schengen-Raums fördere, ohne unverhältnismässig die Souveränität der Schweiz einzuschränken.

Die FER begrüsst, dass die Schengen-Staaten verpflichtet werden, die Verhältnismässigkeit und Notwendigkeit der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen zu begründen und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf Personen und den Güterverkehr insbesondere in grenzüberschreitenden Regionen zu begrenzen. Es sei von entscheidender Bedeutung, den engen sozialen und wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den grenzüberschreitenden Regionen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen als Ausnahme und Prüfung alternativer Massnahmen

Economiesuisse, FDP, die GRÜNEN sowie die Flughäfen Genf und Zürich betonen, dass die Einführung temporärer Binnengrenzkontrollen, wie in Artikel 8 Absatz 1 VE-AIG festgehalten, weiterhin die Ausnahme bleiben müsse. Eine Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen solle nur dann als letztes Mittel zur Anwendung kommen, wenn es keine alternativen Massnahmen gebe, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Gemäss der SFH sei in diesem Zusammenhang insbesondere das Kriterium der Erforderlichkeit und Verhältnismässigkeit zu beachten.

Economiesuisse misst den geeigneten, komplementären Massnahmen, die gemäss Artikel 26 SGK bei der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen ergriffen werden sollten, besondere Bedeutung bei. So solle die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen erst in Erwägung gezogen werden, wenn alternative Massnahmen wie die Intensivierung polizeilicher Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten das gewünschte Ziel nicht erreichen würden. Entsprechend begrüsst sie die Intensivierung polizeilicher Zusammenarbeit als alternative Massnahme zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Sie ist der Ansicht, dass es bei den alternativen Massnahmen einen engen, wenn möglich institutionalisierten Austausch der Schweizer Behörden mit den zuständigen Behörden der Nachbarstaaten brauche. Ausserdem müssten bei einer vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen alle Akteure an den Grenzen eng in den Prozess eingebunden werden. Ferner seien allfällige Kosten für zusätzliche technische Mittel zur Einrichtung und zum Betrieb solcher Kontrollen vollständig vom Staat zu übernehmen. Die FDP fordert zusätzlich, dass die Bewertung der Auswirkungen solcher Massnahmen auf die grenzüberschreitenden Regionen streng und transparent sein müsse.

Die Flughäfen Genf und Zürich sowie der Kanton GE betonen, dass es bei der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen unerlässlich sei, dass die nationalen Flughäfen vorher konsultiert würden.