Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 28 Seiten

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Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des AIG

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

1 Ausgangslage

Folgende drei Vorlagen wurden in die Vernehmlassung gegeben:

─ Vorlage 1: Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung

(EU) 2024/1717 (Änderung SGK): Mit der Verordnung (EU) 2024/17171 wurde die Verordnung (EU) 2016/3992 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (nachfolgend: SGK) angepasst. Diese wurden am 13. Juni 2024 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet und der Schweiz bereits vorgängig am 24. Mai 2024 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert. Gemäss der neuen EU-Verordnung werden die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen präzisiert und ergänzt. Zudem werden aufgrund der gesammelten Erfahrungen während der Corona-Pandemie verbindliche Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit eingeführt. Diese betreffen in erster Linie Massnahme an den

Schengen-Aussengrenzen. Schliesslich wird ein neues Überstellungsverfahren zur Bekämpfung der Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums eingeführt. Die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 bedingt Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.0) und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR 361). Der Bundesrat hat die Übernahme der EU-Verordnung am 26. Juni 2024 unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gutgeheissen.

─ Vorlage 2: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Zugriff des EDA

auf das nationale ETIAS-System): Neu soll das EDA auf das nationale ETIAS-System (nachfolgend: N-ETIAS) Zugriff erhalten. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass das EDA unter anderem bei Gesuchen um Erteilung einer räumlich und zeitlich begrenzten ETIAS-Reisegenehmigung durch die nationale ETIAS-Stelle (nachfolgend: NES), die im SEM angesiedelt ist, systemgestützt (und nicht via E-Mail) konsultiert wird. Damit wird der Konsultationsprozess im Rahmen der Erteilung von ETIAS-Reisegenehmigungen verschlankt und vereinheitlicht.

─ Vorlage 3: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (redaktionelle

Anpassungen im Bereich Grenze): In der dritten Vorlage werden einige redaktionelle Anpassungen betreffend Schengener Grenzkodex vorgenommen, da die Begrifflichkeiten des AIG im Bereich der Grenzkontrollen uneinheitlich verwendet werden. Dem soll mit redaktionellen Anpassungen Abhilfe geschaffen werden, indem die Terminologie im AIG so weit wie möglich an den SGK angeglichen wird. Materielle Änderungen sind damit nicht verbunden. Die vorgeschlagene Angleichung der Terminologie dient der Transparenz und der Rechtssicherheit.

2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen

1 Verordnung (EU) 2024/1717 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen, ABl. L, 2024/1717, 20.06.2024.

2 Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex), ABl. L 77 vom 23.3.2016, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1717, ABl. L, 2024/1717, 20.06.2024.