Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 28 Seiten

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Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des AIG

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Autonome Verwaltung der Grenzen durch die Schweiz

Gemäss der SVP solle die Schweiz souveräne, einseitige und unabhängige Kontrollen an ihren Landesgrenzen durchführen können und sich dazu in keiner Weise an eine ausländische Institution wenden. Die Schweiz solle ihre Grenzen autonom verwalten können, und zwar sowohl in Zeiten von Migrationskrisen oder Pandemien als auch in normalen Zeiten. Die Reform ziele demonstrativ darauf ab, den Handlungsspielraum der Staaten einzuschränken und sie unter neuen, unverhältnismässigen, bürokratischen, administrativen und rechtlichen Anforderungen zu ersticken.

Systematische Grenzkontrolle an den Schweizer Grenzen

Die SVP fordert, in die Schweiz einreisende Personen systematisch physisch oder elektronisch zu kontrollieren, sodass Personen, die weder über einen gültigen Aufenthaltstitel noch über eine Einreiseerlaubnis verfügen, die Einreise verweigert werde.

5.1.2 Neues Wegweisungsverfahren (nArt. 23a SGK, Art. 64cbis VE-AIG)

Allgemeines

FDP und FER befürworten das neue Wegweisungsverfahren, um die sekundäre Migration zu bekämpfen.

Die KKPKS weist darauf hin, dass die Anwendung von Artikel 64cbisi. V. m. Artikel 64d Absatz 2 Buchstabe g VE-AIG, der unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit vorsieht, im grenznahen Raum aufgegriffene Ausländerinnen und Ausländer in denjenigen Schengen-Staat wegzuweisen, aus dem sie direkt eingereist sind, ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Sinne von nArtikel 23a SGK mit letzterem Staat voraussetzt. Die Schweiz verfügt derzeit über keine solchen Abkommen, weshalb die Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen oder die Erweiterung bestehender Verträge zumindest zu prüfen sei. Andernfalls bliebe diese Regelung gegenstandslos.

DJS, SFH, SP und ZiAB bezweifeln die Sinnhaftigkeit und Effektivität von Massnahmen im grenznahen Raum. Es sei nicht erwiesen, ob erhöhte Kontrollen tatsächlich zur Verbesserung der Sicherheit beitragen würden oder ob sie lediglich eine Verschiebung von Problemen entlang der Grenzen verursachen würden. Es erscheine somit sinnvoll, die tatsächliche Wirksamkeit dieser Massnahmen regelmässig zu überprüfen.

Die SBAA sieht in diesem Verfahren eine potenzielle Gefahr für die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu einem effektiven Rechtsmittel und die Sicherstellung menschenrechtlicher Standards bei Rückführungen. Es sei von zentraler Bedeutung, dass Rückweisungen immer unter Berücksichtigung der Menschenrechte erfolgen würden und dass insbesondere die Situation im Rückkehrstaat genau geprüft werde. Das Risiko von Kettenabschiebungen oder dass Rückführungen in Länder erfolgen, in denen die betroffenen Personen einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt sein könnten, müsse durch klare Schutzmechanismen verhindert werden. Die Gefahr von Kettenabschiebungen betonen auch SP, DJS, SFH und ZiAB. AsyLex, die GRÜNEN, JRS, DJS, SFH, Solinetz, SP und ZiAB halten ebenfalls fest, dass Rückweisungen an der Grenze immer unter Berücksichtigung und Abklärung der Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt werden müssten, auch im Hinblick auf die Situation nach einer Rückweisung in den anderen Staat.

SP und ZiAB verweisen in ihren Stellungnahmen auf das Urteil des EuGH im Fall C-143/22, das bestätige, dass bei einer Einreiseverweigerung nicht sofort eine Wegweisung in den Nachbarstaat erfolgen dürfe. Stattdessen sei eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, die