Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 28 Seiten
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Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des AIG
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
geplanten Änderungen mit Blick auf die Passagierbewegungen und die Harmonisierung mit dem Schengen-Raum, auch wenn eher das BAZG und die Kantonspolizei Zürich von den Änderungen betroffen seien.
AEROSUISSE unterstützt die Änderungen des SGK ebenfalls. Dennoch hält sie fest, dass die Erfahrungen mit der Covid-19-Pandemie deutlich gezeigt hätten, dass Einschränkungen des Personen- und Warenverkehrs in Notfällen der öffentlichen Gesundheit in den meisten Fällen unwirksam seien und darüber hinaus negative soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Ihrer Ansicht nach müssten solche Beschränkungen des Personenverkehrs,
wenn sie überhaupt eingeführt würden, auf einer sorgfältigen Risikobewertung beruhen, verhältnismässig, international abgestimmt und von kurzer Dauer sein. Der Kanton GE erachtet die Übernahme dieser EU-Verordnung und damit eine einheitliche Anwendung von Gesundheits- und Migrationsmassnahmen als wesentlichen Schritt zur Erhöhung der Sicherheit der Schengen-Aussengrenzen. Daher unterstütze er insbesondere diejenigen Bestimmungen, die eine koordinierte und effektive Reaktion auf die Gesundheits- und Migrationsbedrohung ermöglichen.
Der Kanton SO weist darauf hin, dass es nur bedingt möglich sei, im Falle der Bedrohung der öffentlichen Gesundheit oder der irregulären Migration auf nationaler Ebene effiziente Massnahmen zu ergreifen. So sei eine einheitliche europaweite Politik sinnvoller als nationale Regeln. Daher begrüsse er die verbindlichen Regeln und die Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen. Auch BL und FER begrüssen eine harmonisierte Anwendung der Vorschriften an den Schengen-Aussen- und Binnengrenzen.
NW, SH und TI sowie die FDP stimmen der vorgeschlagenen Änderung ebenfalls zu. Sie begrüssen insbesondere die Präzisierung der Vorgaben für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen, die Einführung von Regelungen im Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit sowie die Implementierung eines neuen Überstellungsverfahrens zur Bekämpfung der Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums. Der Kanton OW merkt an, dass er von der Vorlage nicht betroffen sei, da er kein Grenzkanton sei. Die SBAA anerkennt die Notwendigkeit der Anpassung des Schengener Grenzkodex und des AIG an neue Herausforderungen im Bereich der Migration.
Positiv hervorgehoben wird durch BL und TI, dass die Vorlage keine personellen oder finanziellen Auswirkungen für die Kantone mit sich bringe.
Vorlage 2: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Zugriff des EDA auf das nationale ETIAS-System)
Economiesuisse erachtet die Ergänzung von Artikel 108j Absatz 1 Buchstabe b VE-AIG, wonach das EDA diesen Zugriff erhält, als stufengerecht, notwendig und verhältnismässig. Auch FDP und FER begrüssen diese Änderung des AIG.
Vorlage 3: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (redaktionelle Anpassungen im Bereich Grenze)
SO stimmt den Gesetzesänderungen zu. FDP und FER begrüssen die Harmonisierung der Terminologie des AIG mit derjenigen des SGK ebenfalls, da dies zu einer besseren rechtlichen Kohärenz beitrage. Economiesuisse unterstützt die Vorlage ebenfalls, da damit Unklarheiten und unterschiedlichen Interpretationen in einem politisch sensiblen Bereich vorgebeugt und rechtliche Klarheit geschaffen werde.