Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 28 Seiten

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Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des AIG

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Überblick

Der Bundesrat eröffnete am 26. Juni 2024 die Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (nachfolgend: Schengener Grenzkodex, SGK) sowie zu zwei zusätzlichen Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Die Vernehmlassung dauerte bis am 17. Oktober 2024.

Zur Vorlage sind 52 Eingaben eingegangen. Insgesamt haben sich 24 Kantone, fünf politische Parteien (Die Mitte, FDP, SP, SVP und die GRÜNEN), der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse) und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), das Bundesgericht (BGer), das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sowie 18 weitere interessierte Kreise schriftlich geäussert. Davon haben drei Kantone (AR, GR, ZG) sowie sieben Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (SAV, BGer, BVGer, Centre Patronal, Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden [VSAA], Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen [SVZ], VKM).

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die drei Vorlagen und auch die damit notwendigen Gesetzesanpassungen. In 14 Fällen wurden keine Anmerkungen angebracht (AG, AI, BE, BS, FR, GL, LU, NE, SG, TG, UR, VD, VS, die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren [KKJPD]); Bemerkungen zu den Vorlagen erfolgten in 16 Fällen (BL, GE, NW, OW, SH, SO, TI, ZH, Die Mitte, FDP, economiesuisse, AERO-SUISSE, Fédération des Entreprises Romandes [FER], Flughafen Genf, Flughafen Zürich, die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz [KKPKS]). Begrüsst wird insbesondere, dass mit der vorliegenden Anpassung des Schengener Grenzkodex (Vorlage

1) bei der Bedrohung der öffentlichen Gesundheit neu eine einheitliche europaweite Politik möglich wird. Dies sei nicht nur sinnvoller als nationale Lösungen, sondern erhöhe auch die Sicherheit im Schengen-Raum. Die Harmonisierung der Terminologie des Ausländer- und Integrationsgesetzes mit dem Schengener Grenzkodex (Vorlage 3) wird von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ebenfalls begrüsst. Diese trage zu einer besseren rechtlichen Kohärenz bei. Für mehrere Kantone ist es begrüssenswert, dass die vorliegenden Änderungen keine personellen und finanziellen Auswirkungen haben.

Die GRÜNEN, die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA), die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die SP und die Plattform «Zivilgesellschaft in Asyl-Bundeszentren» (ZiAB) befürworten zwar grundsätzlich die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung, da die Schengen-Assoziierung der Schweiz nicht aufs Spiel gesetzt werden solle. Sie sind jedoch bei gewissen Punkten kritisch, insbesondere in Bezug auf den Zugang zum Asylverfahren, die Einhaltung der Menschenrechte bei der Rückweisung an der Grenze und die Dauer möglicher Binnengrenzkontrollen.

AsyLex, der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Schweiz (JRS), die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS), der Politbeobachter und das Solinetz lehnen alle drei Vorlagen ab. Die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung werden in erster Linie deswegen abgelehnt, weil zu stark in die Menschenrechte insbesondere von vulnerablen Personen eingegriffen werde. In diesem Zusammenhang kritisieren sie insbesondere, dass das Recht auf Asyl