Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 28 Seiten

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Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des AIG

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

4.2 Kritik und Ablehnung

Vorlage 1:

Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Än-

derung SGK)

SFH, die GRÜNEN, SBAA und ZiAB befürworten zwar grundsätzlich die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung, da die Schengen-Assoziierung der Schweiz nicht aufs Spiel gesetzt werden solle. Sie seien jedoch bei gewissen Punkten kritisch, insbesondere in Bezug auf den Zugang zum Asylverfahren, die Einhaltung der Menschenrechte bei der Rückweisung an der Grenze und die Dauer möglicher Binnengrenzkontrollen. Die GRÜNEN betonen, dass es bei der Übernahme der vorliegenden EU-Verordnung unabdingbar sei, dass die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte der Asylsuchenden sowie der Migrantinnen und Migranten im schweizerischen Recht sichergestellt werde. Die GRÜNEN, SBAA, SFH und ZiAB fordern konkret, dass das fundamentale Recht, um Asyl zu ersuchen, nicht untergraben werde. Der Zugang zum Asylverfahren müsse sowohl an den Binnengrenzen als auch an den Aussengrenzen der Schweiz jederzeit und unabhängig von äusseren Faktoren gewährleistet sein. Die aktuelle und geplante Gesetzeslage sichere dieses fundamentale Recht nicht zu. Würden beispielsweise Zweifel bestehen, ob ein Asylgesuch vorliegt, müsste die betroffene Person einem Asylverfahren zugeführt werden. Die betroffenen Personen seien über ihre Rechte und Pflichten umfassend in einer ihnen verständlichen Sprache zu informieren. Auch der SGB unterstützt die Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung grundsätzlich, betrachtet jedoch gewisse Punkte ebenfalls mit Skepsis; so unter anderem die maximale Dauer für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen und die Einführung des neuen Überstellungsverfahrens.

AsyLex, JRS, DJS, der Politbeobachter und Solinetz lehnen den Entwurf des Bundesbeschlusses (Vorlage 1) sowie die beiden Änderungen des AIG (Vorlagen 2 und 3) ab. Die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung werden insbesondere aufgrund der aus ihrer Sicht starken Eingriffe in die Menschenrechte von vulnerablen Personen abgelehnt. Die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung solle nicht um jeden Preis erfolgen. Die Schengen-Assoziierung der Schweiz solle nicht aufs Spiel gesetzt werden, aber die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung dürfe nicht zulasten der Menschenrechte gehen. Eine weitere Einschränkung der Grundrechte von Asylsuchenden werde deshalb abgelehnt. Gemäss Solinetz solle zudem keine kurzfristige Festhaltung möglich sein und angemessene Beschwerdefristen seien zu gewährleisten. SP, Solinetz und ZiAB weisen schliesslich darauf hin, dass Binnengrenzkontrollen der Idee des freien Schengen-Raums zuwiderlaufen und ohnehin nicht von der Pflicht entbinden würden, jedes Asylgesuch entgegenzunehmen und zu prüfen. Die Binnengrenzkontrollen seien somit, wie auch in der Vorlage vorgesehen, nur in begründeten Ausnahmefällen und so kurz als möglich durchzuführen.

Auch die SVP lehnt die Vorlage 1 ab. Ihrer Ansicht nach würden unter dem Vorwand, die Verfahren zu harmonisieren, die Kompetenzen der Europäischen Kommission und des Rates der EU zum Nachteil der Mitgliedstaaten gestärkt. Die wenigen kleineren Massnahmen, die in die richtige Richtung gehen würden, seien nicht geeignet, die massive illegale Einwanderung einzudämmen. Auch werde das Prinzip der dynamischen Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands nicht akzeptiert. Darüber hinaus fordert sie, dass die Schweiz souverän über die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen entscheiden solle und dass Personen, die in die Schweiz einreisen, systematisch kontrolliert werden sollten. Insbesondere solle die Einreise verweigert werden, wenn Personen weder über einen gültigen Aufenthaltstitel noch über eine Einreiseerlaubnis verfügen würden. Personen, die mithilfe von

Schleppern über sichere Drittstaaten in die Schweiz einreisen, dürfe zudem kein Asyl gewährt