Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/59: Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze) · 24 Seiten

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nehmigt werden können, ohne dass ein Sachplanverfahren durchgeführt werden muss, Rechnung getragen.

Bundesintern wird künftig für Verfahren nach dem Elektrizitätsgesetz auf das bundesinterne Bereinigungsverfahren verzichtet. Der Aufwand bei den betroffenen Bundesbehörden kann damit verringert und das Verfahren vereinfacht werden. Weitere Vorgaben an die Kantone und an die Gerichte sollen zeitlich beschleunigend auf die Plangenehmigungs- und Rechtsmittelverfahren wirken.