Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/59: Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze) · 24 Seiten
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Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 19025 (EleG) und des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 20076 (StromVG) will der Bundesrat die Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Rechtsmittelverfahren betreffend den Um- und Ausbau der Stromnetze vereinfachen und damit beschleunigen.
Parallel zu dieser Vorlage prüft das UVEK Anpassungen auf Verordnungsstufe und unterbreitet dem Bundesrat bis Ende November 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage. Auf Stufe Verordnung sind Massnahmen wie u.a. die Optimierung des Sachplanverfahrens, weitere Ausnahmen von der Plangenehmigungspflicht und die Prüfung der Regelungen zum Schutz vor Lärm und nichtionisierender Strahlung vorgesehen.
1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu den Strategien des Bundesrates
Die Gesetzesänderungen tragen bei zur Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität der Energieversorgung und ermöglichen indirekt auch den Ausbau der inländischen Produktion von erneuerbarer Energie. Sie tragen damit bei zur Erreichung des Ziels 25 der Legislaturplanung 2023–20277. Die Vorlage ist nicht Teil des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan. Es werden derzeit keine massgeblichen finanziellen Auswirkungen für den Bund erwartet.
Für die Umsetzung der Energiestrategie 20508 stellen die Stromnetze, als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch, ein Schlüsselelement dar. Die Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung, die im vorgelegten Entwurf vorgeschlagen werden, sollen dazu beitragen, die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen.
Mit der Strategie Stromnetze wurden unter anderem auch Massnahmen zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren umgesetzt. Mit den vorliegenden Massnahmen sollen die Verfahren weiter beschleunigt werden.
2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
Auch in der Europäischen Union (EU) wurde das Erfordernis zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze erkannt. Die EU-Kommission hat am 28. November 2023 entsprechende Massnahmen in einem Aktionsplan festgelegt.9 Diese Massnahmen beschränken sich derzeit darauf, dass die EU-Kommission Unterstützung durch Bereitstellung von «best-practice-Leitfäden» sicherstellt und die Zusammenarbeit und generell den Informationsaustausch der Bewilligungsbehörden der einzelnen
5 SR 734.0
6 SR 734.7
7 BBl 2024 526
8 BBl 2013 7561
9 COM/2023/757 final