Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/59: Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze) · 24 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Das Parlament hat mit dem Bundesgesetz vom 15. Dezember 20171 über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes; sog. «Strategie Stromnetze») die Rahmenbedingungen für Stromleitungsprojekte verbessert. Der Bundesrat hat das Gesetz und damit zusammenhängende Verordnungsanpassungen auf den 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt. Dennoch gestalten sich die Instandhaltung und Sanierung sowie der Um- und Ausbau der Stromnetze weiterhin als herausfordernd.
Rund zwei Drittel des Übertragungsnetzes (Netzebene 1) wurden vor 1980 erstellt. Untersuchungen von Swissgrid zeigen, dass das Übertragungsnetz in einem schlechteren Zustand ist als erwartet. Um das Netz instand zu halten, fällt innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre ein grosser Sanierungsbedarf an. Es ist daher mit einer Vervielfachung der Anzahl der Stromleitungsprojekte und der damit verbundenen Verfahren (Sachplanverfahren, Plangenehmigungsverfahren) zu rechnen.
Neben der Instandhaltung muss das Übertragungsnetz auch ausgebaut werden. Um den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betrieb des Schweizer Stromsystems zu gewährleisten, müssen bestehende sowie in Zukunft drohende Engpässe beseitigt werden. Entsprechende Projekte kommen teilweise nur langsam voran. Dies ist unter anderem auf die komplexen und langwierigen Planungs-, Genehmigungs- und Rechtsmittelverfahren zurückzuführen. Die Zweijahresfrist für das Sachplanverfahren (Art. 15f Abs. 3 des Elektrizitätsgesetzes2[EleG]) konnte bisher noch nie eingehalten werden. Auch die gleich lange Frist im Plangenehmigungsverfahren (Art. 16abis EleG) wird bei Verfahren betreffend das Übertragungsnetz teilweise immer noch überschritten.
Hinzu kommt der sukzessive Wechsel von zentralen auf dezentrale Produktionskapazitäten, der zu einem grossen Ausbaubedarf des Stromnetzes führt. Der Ausbau kann mit einer Beschleunigung der Verfahren massgeblich begünstigt werden.
Der Bundesrat hat am 21. Juni 2023 den Entwurf zu einer Revision des Energiegesetzes vom 30. September 20163 («Beschleunigungserlass») zuhanden des Parlaments verabschiedet.4 Diese Vorlage zielt darauf ab, die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu verkürzen. Massnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze werden in jener Vorlage hingegen kaum ergriffen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) deshalb am 22. November 2023 beauftragt, eine Vorlage mit zusätzlichen Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze zu erarbeiten.
1AS 2019 1349
2 SR 734.0
3 SR 730.0
4 BBl 2023 1603