Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/71: Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen · 22 Seiten
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Aktenzeichen: AS TRA-24- 15.1-58/5
dürf en, sei zu prüfen, ob die Fahrzeugkategorien anzupassen sind. Dabei sollen gleichartige Antriebstechnologien gleichbehandelt werden.
• Gemäss VD, GREENPEACE, PUSCH, PROALPS, VCS und WWF werden Wohnmotorwagen
seltener und von weniger erf ahrenen Personen gef ührt. Die Erhöhung der
Höchstgeschwindigkeit erhöhe auch das Risiko schwerer Unfälle. Die Höchstgeschwindigkeit f ür schwere Wohnmotorwagen sollte bei 80 km/h liegen.
• Nach Ansicht von GRÜNE (B), GREENPEACE, PUSCH, PROALPS, VCS und WWF sollen die
Erleichterungen auf gehoben werden, sobald sie f ür den Übergang zur emissionsf reien Mobilität nicht mehr erf orderlich sind. Sie sollen auf zehn Jahre bef ristet und bei Bedarf verlängert werden können. Die Umsetzung dieser Regelungen soll durch ein Monitoring begleitet werden, um die Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Umwelt lauf end zu prüf en und transparent zu kommunizieren.
• SGV merkt an, dass entsprechende Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 t grundsätzlich als leichte
Motorwagen behandelt werden sollen.
• FRS f ührt aus, dass die Regelung auf grund des Mehrgewichts nicht die Verkehrssicherheit
beeinträchtigen darf. Kommt es zu mehr Unfällen, müssten die Regelungen wieder angepasst werden.
• LDRIVE merkt an, dass die allgemeine Verkehrsregel, nach der sämtliche Regeln f ür leichte
Motorwagen gelten, trotz des in Art. 41c Abs. 2 E-VRV vorgesehenen Absatzes dazu f ühren könne, dass Lenkende von entsprechenden Fahrzeugen Gewichtsbeschränkungen nicht mehr beachten. Aus diesem Grund wird eine widerspruchsfreiere Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsregeln verlangt. Die in Art. 41c Abs. 1 Bst. b und c E-VRV enthaltenen Bestimmungen schaffen Unklarheiten. Insbesondere soll Buchstabe b gestrichen werden, da dieser auf grund der Platzzahl unabhängig vom Gesamtgewicht gilt. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit soll die Pf licht bestehen bleiben, dass entsprechende Fahrzeuge bis 4,25 t in leichten Gef ällen einen Unterlegkeil anbringen müssen.
Wertende Bemerkungen der Ablehnenden:
• BE, SH, TG, VD, ZG, BFU, LDRIVE, GREENPEACE, PUSCH, PROALPS, VCS, WWF,
PROALPS (B) und SEV (B) lehnen die Änderungen grundsätzlich ab.
• BE, GE, SH, TG, VD, ZG (F1 und F2), BFU, LDRIVE (B), GRÜNE (B), GREENPEACE,
PUSCH, PROALPS, VCS und WWF erläutern, dass ein höheres Gewicht und eine höhere Geschwindigkeit im Ereignisfall zu stärkeren physikalischen Kräften f ühren (z. B. gravierende Unf älle, längere Bremswege, erhöhte Betriebsgefahr). Der Grund f ür das höhere Gewicht sei dabei unerheblich.
• BE, VD, ZG (F1), BFU, GREENPEACE, PUSCH, PROALPS, VCS und WWF f ügen an, das s
die Erleichterungen sich nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirken würden.
Entsprechende Fahrzeuge dürf ten danach 120 km/h f ahren, während Lastwagen ohne emissionsfreien Antrieb bis 4,25 t 80 km/h f ahren müssen. Diese Ungleichbehandlung sei sachlich nicht gerechtf ertigt und sicherheitsrelevant.
• VD, GRÜNE (B), GREENPEACE, PUSCH, PROALPS, VCS und WWF merken an, auch wenn
die Änderungen wertvolle Anreize f ür die Elektromobilität bieten würden, f ühren sie längerf ristig zu einer höheren Umweltbelastung. Bei höheren Geschwindigkeiten und mehr Gewicht würden Schäden, Energieverbrauch, Lärm und Reif enabrieb zunehmen.
• BE ergänzt, dass eine höhere Höchstgeschwindigkeit nur dann gerechtf ertigt sei, wenn die
Bremswirkung dieser Fahrzeuge besser ist als jene von Lief erwagen bis 3,5 t.
• VD erklärt, dass zusätzliche Ausnahmen die Gesetzgebung unübersichtlicher machen. Die
Ausnahmen von den Verkehrsregeln beeinträchtigen in einem weiteren Sinne auch die öf f entliche Gesundheit. Die Änderungen f ührten auch zu einer Ungleichbehandlung der Lenkerinnen und Lenker, da eine theoretische Ausnahme f ür entsprechende Fahrzeuge eingef ührt wird.
• Laut SH müssten die Verkehrsregeln an das Gewicht von 4,25 t angepasst werden.
• Laut ZG (F) genügen die bestehenden Erleichterungen.
16/22 ASTRA-D-5D273501/706