Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/71: Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen · 22 Seiten
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Aktenzeichen: AS TRA-24- 15.1-58/5
Ablehnende: BE, SZ, ZG, SO, SH, AR, AI, AG, TG, TI, VD, VS, JU, ASA, ARVAG, BFU, SEV,
AVENERGY
Verzicht auf STN: OW, SGEMV, SAV, FKS, KKJPD, ROADCR, NGF, NVB, SUVA
Wertende Bemerkungen der Befürwortenden:
• FR (B), NE, SVP (B), GREENPEACE, PUSCH, PROALPS, VCS und GVBS drücken umf assende Zustimmung f ür den Binnenverkehr aus.
• GREENPEACE, PUSCH, PROALPS und VCS bemerken, dass das Sicherheitsrisiko nicht steige und der Nachteilsausgleich zu begrüssen sei.
• GVBS f ührt aus, dass herkömmliche Handf euerlöscher bei Bränden von
Lithium-Ionen-Batterien praktisch wirkungslos seien und die Vorschrif t daher keinen Sicherheitsgewinn bringt. Der Nutzlastgewinn von rund 10 kg, die Platzeinsparung sowie der Wegf all von Beschaf f ungs- und Wartungskosten erhöhen die Ef f izienz der Fahrzeuge im Lief erverkehr.
Allgemeine Bemerkungen von Befürwortenden und Ablehnenden:
• BE, GREENPEACE, PUSCH, PROALPS und VCS f ügen an, dass der Gewichtsunterschied der Fahrzeuge beim Feuerlöscher keine tragende Rolle spiele.
• BE weist darauf hin, dass vom elektrischen Antriebssystem eine geringere Brandgef ahr ausgehe als vom Verbrennungsantrieb.
Wertende Bemerkungen der Ablehnenden:
• AR (B), TI, ZG, LDRIVE und SEV (B) lehnen die Erleichterung ausdrücklich ab.
• JU, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG und ASA halten f est, dass die Begründung, ein Feuerlöscher könne einen Brand nicht verhindern, nicht ausreiche, da er zumindest die Möglichkeit bietet, einen Entstehungsbrand zu bekämpf en.
• AR (B), AI, JU, SH, TG, VD, VS, ZG und ASA merken an, dass die Betriebsgef ahr und die Risiken f ür die Verkehrssicherheit abhängig vom Gesamtgewicht und weniger von der Antriebsart seien.
• AG, BE, SO, TI, ASA, BFU und LDRIVE bringen vor, dass Feuerlöscher nicht nur der Sicherheit des betref f enden Fahrzeugs und seiner Insassen dienen, sondern auch nützlich seien im Fall von Bränden anderer Fahrzeuge, bei Ladungsbränden und generell im Ereignisf all bis zum Eintref f en der Feuerwehr.
• Laut AG, JU, SH, TG, VS und ASA stellt 10 kg zusätzliche Nutzlast im Verhältnis zum allgemeinen Nutzen keine ausreichende Begründung dar.
• SO betont, dass Handfeuerlöscher bei Entstehungsbränden (z. B. Reif en, Interieur, Elektrik, Ladegut) wirksam seien. Insbesondere in Tunneln und dicht bebauten Räumen sei eine f rühe Brandbekämpf ung sicherheitsrelevant.
• Laut TI handelt es sich um eine grundlegende Sicherheitsmassnahme, die einf ach, aber potenziell entscheidend sei, um die Ausbreitung der Flammen zu verhindern und Schäden in Notf ällen zu begrenzen.
• BFU weist darauf hin, dass eine frühe Brandbekämpfung verhindern könne, dass die Hitze auf die Antriebsbatterie übergreif t, dessen kritische Temperaturbereiche überschreitet und ein sogenanntes Thermal Runaway auslöst.
• LDRIVE f ührt an, dass angesichts der verheerenden Folgen von Brandereignissen und mit Blick auf mögliche zukünftige Vorfälle an die Verantwortung des Gesetzgebers appelliert wird.
20/22 ASTRA-D-5D273501/706