Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/71: Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen · 22 Seiten

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Aktenzeichen: AS TRA-24- 15.1-58/5

• SG und GVBS halten fest, dass die Änderungen die Wettbewerbsfähigkeit von Fahrzeugen mit

emissionsf reiem Antrieb stärken.

• BS betont, dass die konsequente Weiterentwicklung der Erleichterungen f ür

Elektro-Nutzfahrzeuge die logische Fortführung der bereits 2022 vorgenommenen punktuellen Anpassungen darstelle.

• NE betont die Abgrenzung der Regelung f ür den Binnenverkehr. Fahrzeuge mit

emissionsfreiem Antrieb dürften nicht durch den Verlust an Transportkapazität benachteiligt werden.

• FDP (B), SVP (B), Greenpeace, Pusch, VCS, WWF und SGV merken an, dass die Aufhebung

der nachteiligen Wirkung der bisherigen Regelung – insbesondere f ür Lief er- und

Handwerksf ahrzeuge – f ür KMU von Bedeutung sei.

• GLP und FDP (B) erwähnen, dass durch die vorgesehenen Massnahmen die

Verkehrssicherheit nicht gef ährdet werde.

• SVP (B) und GLP weisen auf die Übereinstimmung mit den Zielen der eingereichten

politischen Vorstösse, der Motion 25.3158 von Nationalrat Benjamin Giezendanner und der Motion 25.3219 von Nationalrat Jürg Grossen, hin.

• Die FDP (B) merkt an, dass es sich im Wesentlichen um einen unnötigen Abbau von

Regulierungen handle.

• Die SVP (B) fügt an, die Änderungen seien sowohl volkswirtschaftlich als auch umweltpolitisch

geboten.

• ACS, BFU, FRS, LDRIVE (B), GREENPEACE, PUSCH, VCS und WWF anerkennen, dass f ür

Elektro-Nutzf ahrzeuge bis 4,25 t gewisse Erleichterungen gelten sollten, damit das

Zusatzgewicht der Akkus nicht zu rechtlichen Nachteilen f ührt.

• GREENPEACE, PUSCH, VCS und WWF fügen an, dass die vorgeschlagenen Massnahmen in

der aktuellen Situation sinnvoll seien.

• LDRIVE (B) verweist darauf , dass die Regelungen klar, verständlich und widerspruchsf rei

ausgestaltet werden müssen, damit keine Unsicherheiten im Vollzug entstehen.

• AUTOSUI, EMOBILITY und AEESUISSE fügen an, dass die bisherige Anreizpolitik unbedingt

f ortzuf ühren und zu verbessern sei, damit die Marktakzeptanz schnell voranschreitet.

• LANDTECH merkt an, dass die vorgeschlagenen Anpassungen Unsicherheiten vermeiden und

Klarheit beim Führen solcher Fahrzeuge schaf f en.

• AUTOSUI, EMOBILITY, AEESUISSE und SWISSCLEAN erklären, dass die aktuelle

Nachf rage f ür leichte Nutzf ahrzeugen unzureichend sei und zur Erreichung der Klimaziele weiter gef ördert werden sollte.

• SGV und VFAS fordern die schnellstmögliche Umsetzung. Bestehen Nachteile f ür Elektro -

Nutzf ahrzeuge, müssten diese rasch beseitigt werden.

Allgemeine Bemerkungen von Befürwortenden und Ablehnenden:

• BS und GR verweisen auf die bereits erf olgten Änderungen betref f end Führerausweis und

dem Mitführen von Anhängern, wenn das Mehrgewicht auf eine emissionsfreie Antriebstechnik zurückzuf ühren ist.

• VD, GREENPEACE, PUSCH, VCS und WWF erklären, dass aus Sicherheitsgründen

bestimmte Vorschrif ten f ür schwere Fahrzeuge nicht gelockert werden sollen.

• VD, GREENPEACE, PUSCH, VCS, WWF und PROALPS betonen, dass die Regelung zeitlich

zu begrenzen sei und ihre Wirkung auf den Transportsektor – einschliesslich Verlagerung –, auf die Verkehrssicherheit sowie auf die Umwelt beobachtet werden müsse. Gegebenenf alls sei sie wieder auf zuheben.

• GE hält f est, dass es schwierig sei, nachzuweisen, dass das Übergewicht ausschliesslich auf

das Antriebssystem zurückzuf ühren ist.

• SO und FRS erklären, dass Anf orderungen bezüglich Verkehrssicherheit erf üllt bleiben

müssen.

• SO hält f est, dass eine technisch gleichwertige Behandlung aller Antriebstechnologien

notwendig sei, um eine faire und praxistaugliche Regelung sicherzustellen. Sollte künf tig eine

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