Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/71: Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen · 22 Seiten

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Aktenzeichen: AS TRA-24- 15.1-58/5

POST Für den weiteren Anstieg des Anteils von Lief erwagen mit Elektroantrieb sind

Planungssicherheit und praktikable sowie sinnvolle Rahmenbedingungen unerlässlich.

PROALPS Die Fahrleistung von Lief erwagen nimmt zu und beträgt heute im

Strassengüterverkehr rund 70 Prozent, erbring t aber nur etwa 5 Prozent der Transportleistung. Mit mehr leichten E-Nutzf ahrzeugen wird mehr und

inef f izienter gef ahren. Dies wird durch ungleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem Schwerverkehr begünstigt.

PROALPS, SEV Erleichterungen für Elektro-Nutzfahrzeuge dürf en nicht zu Anreizen hin zu mehr

leichten Nutzf ahrzeugen f ühren. Die Elektrif izierung darf nicht über eine Deregulierung des Lieferwagenverkehrs zu Lasten der Arbeitsbedingungen und der Verlagerungspolitik erf olgen.

SEV Die vorgeschlagenen Massnahmen stellen eine Bevorteilung des Gütertransports

mit Elektro-Lieferwagen dar und widersprechen der Verlagerungspolitik. Es ist darauf abzielen die Transportpreise auf der Strasse zu erhöhen und dadurch die Strassenverkehrsinf rastruktur zu entlasten und die Konkurrenzf ähigkeit der Schienengütertransporte zu verbessern.

SEV Die Motoren von Elektrof ahrzeugen sind wesentlich leichter und in den letzten

Jahren konnte das Batteriegewicht signif ikant gesenkt werden. Das Festlegen eines f ixen Mehrgewichts von 750 kg f ür Elektro -Nutzf ahrzeuge, um den angeblichen Nutzlastverlust auszugleichen, kann in Zukunf t zu einer

unerwünschten Ausweitung der Transportkapazität von Lief erwagen f ühren.

SSV In Kombination mit Tempo 30 reduzieren E-Fahrzeuge wirksam die

Lärmemissionen, die heute auf vielen städtischen Strassen über den

Grenzwerten liegen.

SSV, LDRIVE Massnahmen zur Verbesserung der Marktentwicklung von E-Fahrzeugen decken

sich mit der Roadmap Elektromobilität des UVEK.

SSV Die Auswirkungen des höheren Fahrzeuggewichts von elektrischen

Nutzf ahrzeugen auf den Zustand und den Unterhalt der Strassen wird – gemessen an der Beanspruchung durch den gesamten Schwer- und Busverkehr

– als vernachlässigbar eingeschätzt.

LDRIVE Wichtig ist eine pragmatische Vollzugstauglichkeit der Regelung.

LDRIVE Die Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnologien sowie klare, planbare und

wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen f ördern die Fachkompetenz der Fahrlehrpersonen und damit die Prof essionalisierung des Beruf sstandes.

LDRIVE Eine f achliche Überprüfung sollte zeigen, ob die bestehenden Ausbildungs - und

Prüf inhalte f ür Fahrzeugf ührende die spezif ischen Eigenschaf ten schwererer Elektrofahrzeuge noch ausreichend abdecken oder ob diese punktuell ergänzt werden müssten.

5 Aussagen zu nicht im Projekt enthaltenen Aspekten

Wer Aussagen bezüglich Lizenzpflicht

GR (F), LU (F) Unabhängig davon, ob es sich um ein Fahrzeug mit E-Antrieb handelt oder nicht, ZH, SVP, ECOUI, f allen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen seit 1. Mai 2025 ASTAG, LDRIVE, unter die Lizenzpf licht; abgesehen von den Ausnahmen. Unternehmen, die FRS, SGV ausschliesslich Lieferwagen im Binnenverkehr einsetzen, fallen unter eine solche

Ausnahme und sind von der Lizenzpf licht ausgenommen

5/22 ASTRA-D-5D273501/706