Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/71: Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen · 22 Seiten
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Aktenzeichen: AS TRA-24- 15.1-58/5
• GREENPEACE, PUSCH, PROALPS, VCS und WWF erklären, dass es kein Nachteil f ür Lenkerinnen und Lenker sei, wenn sie auf bestimmten Strassenabschnitten einen Abstand einhalten müssen. Eine Lockerung beeinträchtige primär die Sicherheit und habe keinen ökologischen Nutzen.
Wertende Bemerkungen der Ablehnenden:
• SH und TG halten f est, dass der Mindestabstand auf grund des hohen Fahrzeuggewichts grundsätzlich gerechtfertigt sei. Allerdings sei die Einhaltung dieser Vorschrift in der Praxis nur schwer kontrollierbar.
• Laut ZG genügen die bereits bestehenden Erleichterungen.
• BFU ergänzt, dass aus Sicht der Verkehrssicherheit das Beibehalten des geltenden Mindestabstands sinnvoll sei, dessen Bedeutung jedoch geringer einzuschätzen ist als jene der Höchstgeschwindigkeit.
Frage 6: Sind Sie damit einverstanden, dass die Delegation der amtlichen Prüfung vor der Zulassung
(Selbstabnahme) auch für Lastwagen und Sattelschlepper zulässig ist, sofern diese Elektro-Nutzf ahrzeuge bis 4,25 t sind (Art. 32 Abs. 2 E-VTS)?
Bef ürwortende: ZH, SZ, NW, GL, FR, SO, BS, BL, AR, SG, GR, AG, TI, NE, GE, FDP, GRÜNE,
GLP, SVP, SSV, ECOSUI, SGV, ACVS, ARVAG, SVSP, PROALPS, AGVS, ACS, AUTOSUI, ASTAG, LDRIVE, LANDTECH, FRS, EMOBILITY, TCS, VFAS, VCS, AEESUISSE, IGDHS, GREENPEACE, WWF, SWISSCLEAN, SWISSCOFEL, PUSCH, POST, GVBS
Ablehnende: BE, LU, UR, ZG, SH, AI, TG, VD, VS, JU, ASA, SEV, AVENERGY
Verzicht auf STN: OW, SGEMV, SAV, FKS, KKJPD, ROADCR, BFU, NGF, NVB, SUVA
Wertende Bemerkungen der Befürwortenden:
• AR (B), FR (B) und SVP drücken ihre umf assende Zustimmung aus.
• SO und SSV drücken ihre grundsätzliche Zustimmung aus mit Vorbehalten betref f end Verkehrssicherheit.
• GREENPEACE, PUSCH, PROALPS, VCS, WWF und GVBS f ügen an, dass der
technologische Wandel und die Zulassungen ohne zusätzlichen organisatorischen und administrativen Auf wand gef ördert werden.
Wertende Bemerkungen der Ablehnenden:
• BE, LU und ZG drücken ihre ausdrückliche Ablehnung aus.
• BE, SH, TG, UR und ZG f ügen an, dass es nicht nachvollziehbar sei, die Delegation bei höherem Gesamtgewicht an die Antriebstechnologie zu knüpf en.
• AI, JU, VS und ASA merken an, dass das Mengengerüst zu klein sei, damit der zusätzliche Ausbildungs- und Überwachungsauf wand f ür diese Ausnahmeregelung die
Strassenverkehrsämter spürbar entlastet.
• Gemäss LU und VD unterliegen die betref f enden Fahrzeuge umf angreichen und strengen Bau- und Ausrüstungsvorschrif ten. Betriebe, welche Selbstabnahmen durchf ühren, würden nicht die notwendigen Mittel und Kenntnisse besitzen.
• SO und VD bemängeln, dass die Regelung nur auf einen Teil der Fahrzeuge angewendet werden könne. Bei Fahrzeugen ohne vollständige Werkskarosserie ergebe sich kein Nutzen.
• Laut ZG und SEV sind die Betriebsgefahr und Risiken für die Verkehrssicherheit abhängig vom Gesamtgewicht.
• LU erwähnt, dass zu klären sei, ob die Erleichterungen nur Fahrzeugen mit Zif f er 157 (Binnenverkehr) oder allen betref f enden Fahrzeugen zugestanden werden sollen.
18/22 ASTRA-D-5D273501/706