Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/73: Pa.Iv. 18.434 Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen · 29 Seiten

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Übersicht

Mit dieser Vorlage soll das Strafrecht ergänzt werden, damit eine Kommunikation zwischen einer erwachsenen Person und einem Kind unter 16 Jahren ausdrücklich strafbar ist. Die Kommunikation muss mit dem Ziel der sexuellen Erregung des

Täters oder der Täterin erfolgen und die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kin-

des gefährden können. Der massgebliche Zweck der neuen Gesetzgebung besteht darin, das bisherige strafrechtliche Instrumentarium zu verstärken und damit den Schutz von Kindern zu verbessern, die Opfer von sexueller Kommunikation werden,

ungeachtet davon, ob diese mittels Informations- und Telekommunikationstechno-

logien («Grooming») oder im realen Leben erfolgt. Entsprechend soll der Schutz dank einer technologieneutralen Formulierung sämtliche Kommunikationsarten erfassen. Dies gewährleistet die künftige Anwendbarkeit der vorgeschlagenen

Strafnorm auch für den Fall von derzeit noch nicht vorhersehbaren technologi-

schen Entwicklungen.

Ausgangslage

Nach geltendem Recht ist eine Kommunikation zwischen einer erwachsenen Person und einem Kind strafbar, wenn sie die Qualifikation als sexuelle Handlung mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 Abs. 2 oder 3 StGB), als Pornografie (Art. 197 Abs. 1 StGB), als sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB) oder als Vorbereitung eines Treffens im realen Leben (Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 StGB) erfüllt, ungeachtet davon, ob die Kommunikation mittels Informations- und Telekommunikationstechnologien (IKT) erfolgt oder nicht. Wird diese Schwelle nicht erreicht, bleiben Gespräche zwischen einer erwachsenen Person und einem Kind unter 16 Jahren straflos. Bisher machte sich eine erwachsene Person somit nicht strafbar, wenn sie ein Kind zu ihrer sexuellen Erregung insbesondere mittels psychologischer Manipulation und Ausnutzen fehlender Reife dazu verleitete, mit ihr über sexuelle Themen zu sprechen.

Das Kapitel über die Entstehungsgeschichte der Vorlage zeigt auf, dass eine strafrechtliche Lücke besteht, die mit einer eigenständigen Strafnorm geschlossen werden soll. Ziel ist ein verstärkter Schutz der Kinder, indem Kommunikationen von Erwachsenen mit Kindern unter Strafe gestellt werden, wenn sie die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes gefährden.

Inhalt der Vorlage

Die Kommission schlägt vor, das Strafgesetzbuch mit einer Strafnorm zu ergänzen, die den Tatbestand der sexuellen Kommunikation mit Kindern mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Die neue Strafnorm soll unter den strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität eingereiht werden.