Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/73: Pa.Iv. 18.434 Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen · 29 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Parlamentarische Initiative
Am 14. Juni 2018 reichte die damalige Nationalrätin Viola Amherd in ihrem Rat eine parlamentarische Initiative mit folgendem Text ein:
«Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen.»
In der Begründung gab die Initiantin an, dass Kinder im Internet vor Missbrauch geschützt werden müssten. Cybergrooming wurde dabei definiert als das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten durch Erwachsene mit Minderjährigen im Internet. Sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit einem Kind dürften nicht straflos bleiben. Die geltenden Strafnormen seien nicht ausreichend. Eine neue Strafnorm oder eine Ergänzung von bestehenden Strafnormen sei notwendig, um Cybergrooming unter Strafe zu stellen. Der neue Tatbestand sei zudem als Offizialdelikt auszugestalten.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (nachfolgend: RK-N oder die Kommission) prüfte die parlamentarische Initiative am 29. August 2029 und gab ihr gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (ParlG)1 mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) stimmte diesem Beschluss am 29. Oktober 2019 mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Damit erhielt die RK-N den Auftrag, ihrem Rat innert zwei Jahren einen Erlassentwurf vorzulegen (Art. 111 Abs. 1 ParlG). Auf deren Antrag verlängerte der Nationalrat die Umsetzungsfrist am 17. Dezember 20212, am 22. Dezember 20233 und am 19. Dezember 20254 um jeweils zwei Jahre.
Die Kommission erarbeitete einen Vorentwurf, den sie an ihrer Sitzung vom 2. Juli 2026 einstimmig annahm. Gleichzeitig entschied sie, dazu eine Vernehmlassung gemäss Artikel 5 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 20055 (VlG) zu eröffnen. Sie wurde in ihren Arbeiten vom Bundesamt für Justiz unterstützt.
1.2 Die bisherige Haltung des Bundesrates
Am 29. November 2018 reichte Yvonne Feri im Nationalrat die Interpellation 18.4121, «Immer mehr Kinder werden im Internet von fremden Personen sexuell angemacht. Was unternimmt der Bundesrat?» ein. Die Interpellantin fragte nach Mitteln und Massnahmen, mit denen der Bundesrat auf die «signifikante Zunahme von sexueller Belästigung von Kindern und Cybergrooming» zu reagieren gedenke und fragte auch, ob gesetzliche Anpassungen angebracht seien.
1 SR 171.10
2AB 2021 N 2707
3AB 2023 N 2583
4AB 2025 N 2482