Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 24 Seiten
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4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
4.1 Einführung von PFAS in die Liste der mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen von Bauwerken (Art. 16 Abs. 1 Bst. b VVEA)
PFAS sind in Rückbaumaterial nachweisbar5. Sie finden sich in einer Vielzahl von Anwendungsbereichen wie in wasser- und schmutzabweisenden Beschichtungen oder in Abdichtungen. Für mineralische Rückbaumaterialien besteht eine Positivliste. Sie können, ohne vorgängig analysiert werden zu müssen, in erster Linie für die Herstellung von Beton und Zement verwendet (Anh. 4 Ziff. 3.1 Bst. h VVEA) oder können allenfalls auf Deponien des Typs B abgelagert werden (Anh. 5 Ziff. 2.1 Bst. g VVEA). Allerdings sind Bauwerke vor dem Rückbau gemäss Artikel 16 VVEA auf relevante Schadstoffe zu untersuchen, wenn ein Verdacht auf deren Vorhandensein vorliegt. Um mögliche Belastungen mit PFAS möglichst früh im Rückbauprozess zu identifizieren und die entsprechend belasteten Bauteile separat entfernen zu können, sollen PFAS zukünftig im Rahmen der Schadstoffermittlung gemäss Artikel 16 VVEA berücksichtigt werden. Die aktuelle Aufzählung von umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen in Artikel 16 VVEA ist nicht abschliessend und umfasst insofern PFAS bereits implizit. Deren explizite Nennung wird zu einer besseren Sichtbarkeit und Sensibilisierung beitragen, die gezielte Erfassung und Entsorgung der PFAS sowie schliesslich einen schadstofffreieren Materialkreislauf ermöglichen.
Zur Frage, welche Baumaterialien besonders häufig PFAS enthalten, laufen derzeit Abklärungen. Im Anschluss wird die VVEA-Vollzugshilfe6 aktualisiert.
4.2 Längerfristige Gewährleistung der Entsorgungskapazität für Verbrennungsrückstände von KVA (Art. 32 Abs. 2 Bst. i VVEA)
Gemäss Artikel 31 und 31a USG sowie Artikel 4 bis 6 VVEA sind die Kantone für die Abfallplanung verantwortlich. Darüber hinaus liegt gemäss Artikel 31b Absatz 1 USG die Entsorgung von Siedlungsabfällen, einschliesslich der daraus entstehenden Verbrennungsrückstände, in der Verantwortung der Kantone. Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz rund 4 Millionen Tonnen Abfälle in KVA thermisch verwertet, woraus rund 860 000 Tonnen Verbrennungsrückstände (Schlacken und Filteraschen) entstanden, die behandelt (z. B. Metallrückgewinnung) und grösstenteils auf Deponien des Typs D abgelagert wurden. Schweizweit bestehen derzeit 25 Deponien des Typs D in 14 Kantonen mit einem gesamten verfügbaren Deponievolumen von rund 5,1 Millionen Kubikmetern. Dies stellt die Ablagerung der anfallenden Verbrennungsrückstände theoretisch für die kommenden 10 Jahre sicher7. Die aktuelle Herausforderung für die Kantone besteht darin, mittel- bis langfristig eine landesweit möglichst gleichmässige Verteilung neuer Deponiestandorte sicherzustellen, um die erforderlichen Ablagerungskapazitäten in allen Regionen zu gewährleisten.
5 Fachstelle Sekundärrohstoffe, 2024 Rückbaumaterialien-Verwertungspotential der Feinfraktionen als CO2-neutrales Rohmaterial in der Klinkerproduktion und PFAS-Vorkommen
6 BAFU, 2020 Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen
7 VBSA, 2025 Volumina in Deponien des Typs D in der Schweiz. Umfrage 2024, Schlussbericht, Bern.