Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 24 Seiten

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Tonnen Material in BWA behandelt. Die Bereitschaft zum Kapazitätsausbau richtet sich für die Behandlung von PFAS-haltigem Material stark nach dem Markt. Ein Kapazitätsausbau ist gemäss den Rückmeldungen der Akteure der Branche durchaus möglich.

In der Schweiz ist derzeit die Entsorgung von PFAS-belastetem, mineralischem Material zur thermischen Zerstörung von PFAS unter gewissen Bedingungen in Zementwerken möglich. Die Baubranche und die betroffenen Akteure sind aktiv dabei zu prüfen, in welchem Umfang die Verbrennungskapazitäten an die Nachfrage angepasst werden können.

4.5 Anpassung des Anhangs 5 Ziffer 1 Buchstabe c VVEA

Ober- und Unterboden (humusreicher belebter Boden, A- und B-Horizont) muss hinsichtlich seines für die Deponierung zugelassenen Verschmutzungsgrades grundsätzlich genauso behandelt werden wie Aushub- und Ausbruchmaterial (mineralischer Untergrund, C-Horizont). Nach heutigem Kenntnisstand kann man jedoch davon ausgehen, dass alle Böden PFAS enthalten, die meisten mit Konzentrationen über 0,5 μg/kg TS auf (Grenzwerte für unverschmutzte Ausbruch- und Abbruchmaterial).

Die Anwendung des Grenzwerts von 0,5 μg/kg TS für die Ablagerung von Böden in Deponien des Typs A würde dazu führen, dass nur noch ein sehr geringer Anteil in solchen Deponien entsorgt werden könnte. Böden, die weder verwertet noch deponiert werden können, müssen in BWA behandelt werden. Weil Böden reich an Organik in Form von Humus sind, geht der Grossteil dieser Organik (weil sehr feinkörnig) in den schadstoffbelasteten Filterkuchen, was die Menge und somit die Kosten von dessen Entsorgung erhöht.

Es wird vermutet, dass die Mobilität von PFAS deutlich geringer in einem organischen Umfeld (Böden) als in einem mineralischen Umfeld (Aushubmaterialien) ist11. Dies rechtfertigt, die Entsorgung von Böden weiterhin auf der Grundlage ihres Richtwerts gemäss VBBo vorzunehmen. Um beurteilen zu können, ob tatsächlich keine Ausschwemmung erfolgt, wird zusätzlich ein Höchstwert von 50 ng TEQ/l12 für die PFAS-Belastung im Eluat eingeführt. Dieser Wert dient dazu eine geringe Mobilität im Eluat nachzuweisen. Er ist vergleichbar mit der im Eluat zu erwartende Belastung von Aushubmaterialien mit einem PFAS-Gehalt von 0,5 μg/kg TS. Für Aushubmaterial und Boden werden also weiter unterschiedliche Werte für die Ablagerung auf Deponien Typ A festgelegt. Dieser Ansatz ermöglicht es, die Ablagerung von Böden in Deponien des Typs A sachgerecht, kohärent und gleichwertig zu den Regelungen für Aushubmaterialien zu behandeln.

11 Derzeit führt das BAFU eine Studie durch, um den Zusammenhang zwischen der PFAS-Konzentration in der Trockensubstanz von Boden und ihrem Auftreten im Eluat besser zu verstehen.

12 Die Berechnung des Gehalts erfolgt aufgrund von Toxizitätsäquivalenzfaktoren (TEF) nach Anhang 4 der AltlV (der im selben Revisionspaket in die Vernehmlassung gegeben wurde).