Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 24 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 PFAS

Bei per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien, die seit den 1970er-Jahren in grossem Umfang eingesetzt wurden und werden. Viele PFAS sind fett-, schmutz- und wasserabweisend sowie thermisch und chemisch äusserst stabil. Diese speziellen Eigenschaften sind der Grund, warum diese Stoffe heute immer noch in einer Vielzahl an Produkten und Prozessen verwendet werden, beispielsweise in Feuerlöschschäumen, Antihaftbeschichtungen von Küchenutensilien, fett- und wasserabweisenden Textilien, beschichteten Papieren und Kartons, Kunststoffen oder Medizinprodukten. Die Kehrseite dieser Stoffeigenschaften ist, dass PFAS in der Umwelt nahezu nicht abbaubar sind. PFAS stellen ein Risiko für die Gesundheit und die Umwelt dar, da sie sich im menschlichen Körper, in Organismen, Tieren und Sedimenten sowie in Pflanzen anreichern. Für einige PFAS-Einzelsubstanzen (z. B. für die Perfluoroctansulfonsäure PFOS und die Perfluoroctansäure PFOA) sind bereits gesundheitsschädliche Wirkungen bekannt.

Die Ständerätin Maret forderte 2022 in ihrer Motion 22.3929 die Festlegung von PFAS-Werten in den Verordnungen für die Bereiche Abfall, Altlasten, Boden sowie für die Einleitung in Gewässer. Die Motion wurde am 6. Juni 2023 überwiesen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Anschluss die PFAS-Summenkonzentrationswerte in der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) erarbeitet. Dabei wurde das BAFU von einer via die Konferenz der Umweltämter (KVU) konstituierten Arbeitsgruppe unterstützt.

Ende 2024 wurde ein erster Lösungsvorschlag unter Berücksichtigung der Vollzugstauglichkeit vorgestellt. Diese Werte wurden den Kantonen im August 2025 zur Anwendung im Sinne von Anhang 3 Ziffer 3 und Anhang 5 Ziffer 6.2 VVEA mitgeteilt. Sie sollen zur Umsetzung der Motion 22.3929 Maret nun in die VVEA aufgenommen werden.

Im Rahmen der Motion Maret wurden auch Werte für den Altlastenbereich erarbeitet. Diese sollen, in der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlastenverordnung, AltlV; SR 814.680) verbindlich festgelegt werden. Zeitgleich wurde die Vollzugshilfe «Anforderungen an die Einleitung von Deponiesickerwasser» mit dem Thema PFAS ergänzt sowie der Stand der Technik bei der Entfernung von PFAS aus gefasstem Deponiesickerwasser und gepumptem verunreinigtem Grundwasser von belasteten Standorten definiert. Diese Umweltbereiche sind eng miteinander verbunden, verfolgen ähnliche Schutzziele und wurden deshalb koordiniert bearbeitet. Die entsprechenden Grenzwerte werden insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Gewässer festgelegt.

Die PFAS-Grenzwerte für den Bereich Boden werden in der Verordnung über die Belastung des Bodens (VBBo; SR 814.12) festgelegt und sind beispielsweise auf die Bodenfruchtbarkeit ausgerichtet. Die Werte im Bereich Boden werden derzeit erarbeitet und werden unter anderem die Möglichkeiten der Bodenverwertung festlegen. Die in