Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 24 Seiten

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festzulegen, dass er das Zehnfache des B-Grenzwerts beträgt. Der toxikologisch hergeleitete Grenzwert für Deponien des Typs B würde bei 0,5 μg/kg TS liegen. Er wurde – wie vorstehend ausgeführt – insbesondere aus Gründen der Vollzugstauglichkeit nach oben korrigiert. Im Gegensatz zu Deponien des Typs B gibt es bei Deponien des Typs E keine Gründe aufgrund der Vollzugstauglichkeit, die eine Abweichung vom toxikologisch hergeleiteten Wert erforderlich machen würde. Entsprechend wird für die Festlegung des Werts für Deponien des Typs E auf 0,5 μg/kg TS basiert. Der Grenzwert für PFAS in Anhang 5 Ziffer 5.1 VVEA wird daher als 5 μg/kg TS festgelegt.

Wert Mindestens ∑16 PFAS

U-Wert 0,5 μg/kg Grenzwert für unverschmutztes Aushub- und

Ausbruchmaterial nach Anhang 3 Ziffer 1 VVEA

T-Wert 1,5 μg/kg Grenzwert für schwach (oder tolerierbar) verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial nach Anhang 3 Ziffer 2 VVEA B-Wert 2,5 μg/kg Grenzwert für zugelassene Abfälle auf Deponien des Typs B nach Anhang 5 Ziffer 2.3 VVEA

C-Wert 2,5 μg/kg Grenzwert für zugelassene Abfälle auf Deponien des Typs C nach Anhang 5 Ziffer 3.4 VVEA

D-Wert 2,5 μg/kg Grenzwert für zugelassene Abfälle auf Deponien des Typs D nach Anhang 5 Ziffer 4.4 VVEA

E-Wert 5 μg/kg Grenzwert für zugelassene Abfälle auf Deponien des Typs E nach Anhang 5 Ziffer 5.2 VVEA

Aufgrund der ubiquitären PFAS-Belastung, insbesondere im Boden können diese Grenzwerte, insbesondere für die Ablagerung auf Deponien, tief erscheinen. Es wird jedoch das Ziel verfolgt, PFAS möglichst nicht auf Deponien abzulagern und die Herausforderung im Umgang mit PFAS an die nächste Generation weiterzugeben. Das ist keine nachhaltige Lösung. Aufgrund ihrer ausserordentlichen Persistenz und ihrer Bioakkumulation reicht eine Ablagerung und damit (vermeintliche) Entfernung aus dem Kreislauf nicht aus, um den Schutz der Umwelt, insbesondere des Wassers, und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, zu gewährleisten. Die heutigen Deponien sollen nicht zu den Altlastenstandorten von morgen werden. Zudem bestehen bereits heute Möglichkeiten PFAS zu entfernen und durch Verbrennung bei sehr hohen Temperaturen (> 1 000°C) zu zerstören.

4.4.4 Entsorgungskapazitäten

PFAS-belastete Abfälle, insbesondere solche mit PFAS-Konzentrationen oberhalb der festgelegten Grenzwerte, können in Bodenwaschanlagen (BWA) behandelt werden. Dabei werden die PFAS in den Rückständen aus der BWA (Filterkuchen und / oder Abwasser) konzentriert. Anschliessend können diese durch Verbrennung bei hohen Temperaturen zerstört werden.

Eine vom BAFU im 2025 veranlasste Studie10 hat ergeben, dass die geplanten Kapazitäten der BWA den Bedarf für die Behandlung von Boden- und Aushubmaterial decken können. Die derzeitigen Kapazitäten zur Behandlung von speziell mit PFAS belasteten Materialien betragen etwa 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr, wobei bis 2030 eine Steigerung um 500 000 Tonnen vorgesehen ist. 2024 wurden insgesamt 800 000

10 PFAS: Kapazitäten der Aushub und Bodenwaschanlagen in der Schweiz (2025). Rytec AG, im Auftrag des BAFU