Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 24 Seiten
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Entscheidungen warten müssen, sondern direkt gemäss den festgelegten Grenzwerten planen können. Dies vereinfacht Prozesse und reduziert administrative Abhängigkeiten. Die PFAS-Werte der VVEA sind gewässerschutzorientiert angelegt, was die Ablagerung von PFAS-grundbelastetem Boden deutlich einschränkt. Die nötige Behandlung dieser Böden, um sie entweder zu verwerten oder auf Deponien zu entsorgen, ist schon heute mit erheblichen Kosten verbunden. Die Kosten für die Entsorgung belasteter Böden variieren je nach gewähltem Verfahren. Eine Deponierung in einer Typ-B-Deponie ist deutlich kostengünstiger als eine Behandlung in einer BWA. Letztere kann mehr als das Doppelte der Deponiekosten betragen. Bei Aushubmaterialien hingegen liegen die Kosten für eine BWA-Behandlung je nach Verschmutzungsgrad näher an denen einer Deponierung, da der Anteil an verwertbaren Fraktionen, insbesondere Sand und Kies, höher ist. Zudem müssen die langfristigen Kosten für die Behandlung und Überwachung von Deponiewässern berücksichtigt werden, da diese nur teilweise in den anfänglichen Entsorgungskosten enthalten sind. Die Ergänzung zur längerfristigen Gewährleistung der Entsorgungskapazität für Verbrennungsrückstände von KVA betrifft ausschliesslich organisatorische und planerische Zuständigkeiten im Entsorgungsbereich zwischen Kantonen, KVA- und Deponiebetreibern. Sie hat weder Auswirkungen auf Wettbewerb, Handel oder Preisbildung noch auf das Wirtschaftswachstum.
Die Möglichkeit, die Nachsorgedauer für Deponien zu verändern, führt dazu, dass Deponiebetreibende über einen Zeitraum von mehr als 50 Jahren in der Verantwortung der Nachsorge stehen können. Angesichts der damit verbundenen Herausforderungen
– namentlich Insolvenzen oder das Wegfallen verantwortlicher Unternehmen sowie unzureichende finanzielle Rückstellungen – ist davon auszugehen, dass eine Anpassung der bestehenden Finanzierungsmodells erforderlich wird. Die hierzu notwendige Abstimmung wird in enger Zusammenarbeit der Kantone mit den betroffenen Branchen erfolgen müssen.
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die vorgeschlagenen Änderungen ergeben für Konsumentinnen und Beschäftigte keine direkten Auswirkungen. Eine indirekte Betroffenheit kann sich für private Bauherrschaften ergeben, insbesondere durch eine erhöhte Rechts- und Planungssicherheit bei der Entsorgung von PFAS-belasteten Bauabfällen. Die rechtskonforme Entsorgung von PFAS-belasteten Abfällen ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Massnahme trägt aber zur Generationengerechtigkeit bei, indem sie durch Grenzwerte eine standardisierte Behandlung PFAS-belasteter Abfälle ermöglicht. Dies trägt dazu bei, Langzeitbelastungen und spätere Kostenfolgen für zukünftige Generationen zu vermeiden.
5.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Erwähnung von PFAS als umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe in Abfälle und die Festlegung von Grenzwerten in der VVEA wird sich positiv auf die Umwelt auswirken. Diese Massnahme unterstützt die Kreislaufwirtschaft, ein Grundpfeiler deren die Entfernung von Schadstoffen ist, bevor Materialien wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden.