Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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que les suisses boivent volontiers l‟eau du robinet à leur domicile,

cette valeur limite doit être mesurée dans des conditions plus

réalistes

SVGW Liste 2 Für Uran ist ein Grenzwert von 0.03 mg/kg vorgesehen. Die Vertre- Uran: Grenzwert beim Trinkwasser 0.01mg/kg

ter der grösseren Wasserversorgungen haben sich dafür ausge-

sprochen, einen Grenzwert von 0.01 mg/kg zu fordern. Sie begrün-

deten diese Forderung wie folgt:

„Der vorgesehen Grenzwert des BAG von 30 μg/l wird mit der

WHO-Guidance, die denselben Wert vorgibt, begründet. Dieser

Wert ist auch nach den Ausführungen von des EFSA (European

Food Safety Authority) toxikologisch begründbar.

EFSA macht jedoch den Hinweis, dass ein Grenzwert von 30 μg/l

allenfalls bei Kleinkindern so hoch ist, dass der TDI (Tolerance of

Daily Intake) von 0.6 μg/kg Körpergewicht überschritten werden

kann.

Deutschland hat deshalb den Grenzwert auf 10 μg/l festgelegt.

Damit ist der Grenzwert für Trinkwasser (ausgenommen in Spezial-

fällen) auch für Kleinkinder genügend tief angesetzt.

Verband Schweiz. Mine- Liste 2 Nickel: Wieso wird hier kein Wert für Leitungswasser vorgeschrie-

ralquellen und Soft ben? Gemäss 98/83/EG.

Drink-Produzenten

(SMS)

Schweizer Brauerei- Liste 2 Nickel: Wieso wird hier kein Wert für Leitungswasser vorgeschrie-

Verband ben? Gemäss 98/83/EG.

Staatskanzlei des Kan- Liste 2 Einführung eines Grenzwertes für Uran in Trinkwasser sowie die Der neue Grenzwert für Arsen im Trinkwasser ist zu überdenken. Es ist dabei auch tons Solothurn Herabsetzung des geltenden Grenzwertes für Arsen von 0.05 mg/l zu überprüfen, wieweit die Senkung des Arsen-Grenzwertes für Trinkwasser bei

auf 0.01 mg/l im Trinkwasser. den Schweizerischen Gegebenheiten (Expositions¬wege, Lebens- und Ernährungs-Trinkwasserverantwortliche (in der Regel die Gemeinden), die gewohnheiten etc.) gerechtfertigt und - aus toxikologischer Sicht - zwingend ist. arsenhaltige Quellen besitzen und bereits grosse Anstrengungen

unternommen haben, um den zur Zeit gültigen Grenzwert von 0.05

mg/l einzuhalten, stellt diese Verschärfung des Grenzwertes für

Arsen vor grosse Probleme. Es wird nicht mehr überall möglich

sein, durch Entfernen arsenhaltiger Quellen vom Trinkwassernetz

oder durch Zumischen von Trinkwasser, das nicht arsenhaltig ist,

den vorgesehenen Grenzwert von 0.01 mg/l einzuhalten. Es wer-

den erhebliche finanzielle Investitionen (Aufbereitungsverfahren)

notwendig sein, um den geforderten Grenzwert einzuhalten.

Das BAG ging bislang davon aus, dass mit einem Grenzwert von

0.05 mg/l ein ausreichender Gesundheitsschutz für die Konsumen-

ten besteht. Eine Studie aus dem Jahre 2005 betreffend den Ar-

sengehalt im Walliser Trinkwasser bestätigt dies (Brüschweiler, B.

J. et al. (2005): Occurence of arsenic in drinking water of the canton