Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine

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Es ist nicht klar, worauf sich im ersten Satz das Wort “sie“ bezieht,

weil alle Substantive in Mehrzahl geschrieben werden (im Gegen-

satz zur EU). Anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was

gemeint ist.

Landeskanzlei des Kantons Anhang 9 In Art. 25 Abs. 1 werden im Gegensatz zum Art. 30 Abs. 1 der EU- Ergänzung:

Basel-Landschaft Verordnung Nr. 1169/2011 ebenfalls die Nahrungsfasern aufge- Sollten in Art. 25 Abs. 1 Bst. B die Nahrungsfasern beibehalten

führt. werden, so ist auch eine Referenz-menge der Nahrungsfasern Werden die Nahrungsfasern unter Art. 25 Abs. 1 aufgeführt, so anzugeben.

sollte von den Nahrungsfasern in Anhang 9 ebenfalls eine Refe-

renzmenge angegeben werden.

Staatskanzlei des Kantons Anhang 9 In Art. 25 Abs. 1 werden im Gegensatz zum Art. 30 Abs. 1 der EU- Ergänzung:

Luzern Verordnung Nr. 1169/2011 ebenfalls die Nahrungsfasern aufge- Sollten in Art. 25 Abs. 1 Bst. b die Nahrungsfasern beibehalten

führt. werden, so ist auch eine Referenz-menge der Nahrungsfasern Werden die Nahrungsfasern unter Art. 25 Abs. 1 aufgeführt, so anzugeben.

sollte von den Nahrungsfasern in Anhang 9 ebenfalls eine Refe-

renzmenge angegeben werden.

Verband der Kantonschemi- Anhang 9 In Art. 25 Abs. 1 werden im Gegensatz zum Art. 30 Abs. 1 der EU- Ergänzung:

ker der Schweiz (VKCS) Verordnung Nr. 1169/2011 ebenfalls die Nahrungsfasern aufge- Sollten in Art. 25 Abs. 1 Bst. b die Nahrungsfasern beibehalten

führt. werden, so ist auch eine Referenz-menge der Nahrungsfasern Werden die Nahrungsfasern unter Art. 25 Abs. 1 aufgeführt, so anzugeben.

sollte von den Nahrungsfasern in Anhang 9 ebenfalls eine Refe-

renzmenge angegeben werden.

Staatskanzlei des Kantons Anhang 9 In Art. 25 Abs. 1 werden im Gegensatz zum Art. 30 Abs. 1 der EU- Ergänzung:

Aargau Verordnung Nr. 1169/2011 ebenfalls die Nahrungsfasern aufge- Sollten in Art. 25 Abs. 1 Bst. b die Nahrungsfasern beibehalten

führt. werden, so ist auch eine Referenz-menge der Nahrungsfasern Werden die Nahrungsfasern unter Art. 25 Abs. 1 aufgeführt, so anzugeben.

sollte von den Nahrungsfasern in Anhang 9 ebenfalls eine Refe-

renzmenge angegeben werden.

NGO-Allianz Ernährung, Anhang 9 Anpassung an die Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Referenzmenge Zucker: 50 g

Bewegung und Körperge- Ernährung SGE

wicht

Staatskanzlei des Kantons Anhang 9 In Art. 25 Abs. 1 werden im Gegensatz zum Art. 30 Abs. 1 der EU- Ergänzung:

Zug Verordnung Nr. 1169/2011 ebenfalls die Nahrungsfasern aufge- Sollten in Art. 25 Abs. 1 Bst. b die Nahrungsfasern beibehalten

führt. werden, so ist auch eine Referenzmenge der Nahrungsfasern Werden die Nahrungsfasern unter Art. 25 Abs. 1 aufgeführt, so anzugeben.

sollte von den Nahrungsfasern in Anhang 9 ebenfalls eine Refe-

renzmenge angegeben werden.