Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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Es ist nicht klar, worauf sich im ersten Satz das Wort “sie“ bezieht,
weil alle Substantive in Mehrzahl geschrieben werden (im Gegen-
satz zur EU). Anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was
gemeint ist.
Landeskanzlei des Kantons Anhang 9 In Art. 25 Abs. 1 werden im Gegensatz zum Art. 30 Abs. 1 der EU- Ergänzung:
Basel-Landschaft Verordnung Nr. 1169/2011 ebenfalls die Nahrungsfasern aufge- Sollten in Art. 25 Abs. 1 Bst. B die Nahrungsfasern beibehalten
führt. werden, so ist auch eine Referenz-menge der Nahrungsfasern Werden die Nahrungsfasern unter Art. 25 Abs. 1 aufgeführt, so anzugeben.
sollte von den Nahrungsfasern in Anhang 9 ebenfalls eine Refe-
renzmenge angegeben werden.
Staatskanzlei des Kantons Anhang 9 In Art. 25 Abs. 1 werden im Gegensatz zum Art. 30 Abs. 1 der EU- Ergänzung:
Luzern Verordnung Nr. 1169/2011 ebenfalls die Nahrungsfasern aufge- Sollten in Art. 25 Abs. 1 Bst. b die Nahrungsfasern beibehalten
führt. werden, so ist auch eine Referenz-menge der Nahrungsfasern Werden die Nahrungsfasern unter Art. 25 Abs. 1 aufgeführt, so anzugeben.
sollte von den Nahrungsfasern in Anhang 9 ebenfalls eine Refe-
renzmenge angegeben werden.
Verband der Kantonschemi- Anhang 9 In Art. 25 Abs. 1 werden im Gegensatz zum Art. 30 Abs. 1 der EU- Ergänzung:
ker der Schweiz (VKCS) Verordnung Nr. 1169/2011 ebenfalls die Nahrungsfasern aufge- Sollten in Art. 25 Abs. 1 Bst. b die Nahrungsfasern beibehalten
führt. werden, so ist auch eine Referenz-menge der Nahrungsfasern Werden die Nahrungsfasern unter Art. 25 Abs. 1 aufgeführt, so anzugeben.
sollte von den Nahrungsfasern in Anhang 9 ebenfalls eine Refe-
renzmenge angegeben werden.
Staatskanzlei des Kantons Anhang 9 In Art. 25 Abs. 1 werden im Gegensatz zum Art. 30 Abs. 1 der EU- Ergänzung:
Aargau Verordnung Nr. 1169/2011 ebenfalls die Nahrungsfasern aufge- Sollten in Art. 25 Abs. 1 Bst. b die Nahrungsfasern beibehalten
führt. werden, so ist auch eine Referenz-menge der Nahrungsfasern Werden die Nahrungsfasern unter Art. 25 Abs. 1 aufgeführt, so anzugeben.
sollte von den Nahrungsfasern in Anhang 9 ebenfalls eine Refe-
renzmenge angegeben werden.
NGO-Allianz Ernährung, Anhang 9 Anpassung an die Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Referenzmenge Zucker: 50 g
Bewegung und Körperge- Ernährung SGE
wicht
Staatskanzlei des Kantons Anhang 9 In Art. 25 Abs. 1 werden im Gegensatz zum Art. 30 Abs. 1 der EU- Ergänzung:
Zug Verordnung Nr. 1169/2011 ebenfalls die Nahrungsfasern aufge- Sollten in Art. 25 Abs. 1 Bst. b die Nahrungsfasern beibehalten
führt. werden, so ist auch eine Referenzmenge der Nahrungsfasern Werden die Nahrungsfasern unter Art. 25 Abs. 1 aufgeführt, so anzugeben.
sollte von den Nahrungsfasern in Anhang 9 ebenfalls eine Refe-
renzmenge angegeben werden.