Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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tons Basel-Stadt Bemerkun-
gen
Chancellerie d’Etat du Generelle
Canton de Vaud Bemerkun- Le Conseil d’Etat salue la volonté du législateur de rendre obligatoire
gen la déclaration de la nature des matières grasses végétales. Il y a deux ans, le Grand Conseil vaudois avait adopté à une très large majorité une résolution tendant à demander la déclaration obligatoire de l’huile de palme. C’est donc avec satisfaction que le Conseil d’Etat constate que le projet va plus loin et demande désormais l’indication de la nature de toutes les huiles végétales.
Standeskanzlei des Kan- Generelle Es wird begrüsst, dass die Qualitätsmerkmale von Olivenölen der EU tons Uri Bemerkun- angepasst werden. Sensorisch ungenügende "extra vergine" Oliven-
gen öle konnten in der Schweiz bisher nur auf der Basis eines zu hohen Säuregrades beanstandet werden, welcher relativ leicht manipuliert werden kann (siehe Jahresbericht KLZH 2009). Insbesondere die nützlichen Methyl- und Ethylester der Fettsäuren und die Sensorik konnten bisher nicht als Qualitätsmerkmale eingesetzt werden.
Die EU-Bestimmungen hinsichtlich der Olivenöle sind teilweise sehr kompliziert formuliert. Umso mehr ist darauf zu achten, dass sie sorgfältig übernommen werden, um Unterschiede und Interpretationsschwierigkeiten zu vermeiden (siehe Beispiele unten).
Der Begriff "neuartige Speiseöle" ist unglücklich gewählt und nicht opportun. Die Begründung dazu sowie Begriffsvorschläge werden unter Art. 1 Abs. 1 sowie Art. 2 aufgeführt.
Standeskanzlei des Kan- übrige 3 + 5: Bezeichnung “schonend gedämpft” sollte beibe-halten werden. tons Uri Bezeichnung "schonend gedämpft"
Die Streichung der Bezeichnung "schonend gedämpft" bringt ein altes Problem zurück: Die meisten "kalt gepressten" Sonnenblumen-, Distel oder andern Pflanzenöle sind schwach ausgedämpft, dürften also nicht mehr als kaltgepresst ausgelobt werden. Die Bezeichnung "schonend gedämpft" sollte also beibehalten werden.
Literatur: Methoden zur Erkennung verfälschter Speiseöle, K. Grob, M. Biedermann, and M. Bronz, Mitt. Gebiete Lebensm. Hyg. 85 (1994) 340-350.
Staatskanzlei des Kan- Generelle Es wird begrüsst, dass die Qualitätsmerkmale von Olivenölen der EU tons Luzern Bemerkun- angepasst werden. Sensorisch ungenügende "extra vergine" Oliven-
gen öle konnten in der Schweiz bisher nur auf der Basis eines zu hohen Säuregrades beanstandet werden, welcher relativ leicht manipuliert werden kann (siehe Jahresbericht KLZH 2009). Insbesondere die nützlichen Methyl- und Ethylester der Fettsäuren und die Sensorik konnten bisher nicht als Qualitätsmerkmale eingesetzt werden.
Die EU-Bestimmungen hinsichtlich der Olivenöle sind teilweise sehr