Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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Durch die Anerkennung der Norm EN 1811 (ohne Korrekturfaktor von
0.1) als richtiges Verfahren zur Überprüfung des Grenzwerts von Art. 2
ist es nicht möglich, für Brillen eine Norm zuzulassen, die den Korrektur-
faktor von 0.1 noch beinhaltet. Die Norm EN 16128 ist kein zulässiges
Verfahren, um den Grenzwert von Art. 2 zu überprüfen.
Staatskanzlei des Anh 1 Die vorliegende Fassung führt die Norm SN EN 1811:2011 auf Verord- Änderung Anhang 1:
Kantons Zürich nungsstufe so ein, dass die Verwendung von anderen Testmethoden SN EN 1811:2011 und SN EN 16128:2011 seien aus dem Anhang
nicht mehr möglich ist. Somit wäre es auch nicht möglich, den Nickelab- wieder zu streichen.
wischtest nach Schweizerischem Lebensmittelbuch gemäss dem Infor-
mationsschreiben 132/2007 des BAG einzusetzen, um die Einhaltung Eventualiter:
des festgelegten Grenzwerts zu überprüfen. Änderung von Art. 2 Abs. 4:
"Die Anforderungen der technischen Normen gemäss Anhang 1 müs-Zur Bezugnahme auf SN EN 16128:2011 Durch die Anerkennung der sen erfüllt werden."
Norm SN EN 1811:2011, die keinen Korrekturfaktor von 0.1 enthält, als
einzig richtiges Verfahren zur Überprüfung des Grenzwerts von Art. 2, ist Subeventualiter:
es nicht möglich, für Brillen eine Norm zuzulassen, die den Korrekturfak- EN 16128 aus Anhang 1 streichen.
tor von 0.1 noch beinhaltet.
Staatskanzlei des Anh 1 Die abschliessende Ein- und Aufführung der für die Überprüfung einzu- Auf die Erweiterung der aufgelisteten Normen verzichten.
Kantons Thurgau setzenden Normen ist nicht im Sinne eines wirkungsvollen Verbraucher-
schutzes. Gleichwertige Prüfverfahren müssen für die Überprüfung der
Anforderungen der Verordnung zulässig sein.
Die Norm EN 1811 soll auf Verordnungsstufe eingeführt werden. Als
Folge davon ist die Verwendung von anderen gleichwertigen Testme-
thoden nicht mehr möglich.
Z. B. könnte der Nickelabwischtest gemäss dem Infoschreiben Nr. 132
nicht mehr eingesetzt werden, um die Einhaltung des festgelegten
Grenzwerts zu überprüfen, was kaum der Absicht des Gesetzgebers
entspricht.
Staatskanzlei des Anh 1 Die vorliegende Fassung führt die Norm EN 1811 auf Verordnungsstufe Änderung streichen. Im Minimum Norm EN 16128 aus Anhang 1 strei-Kantons Bern ein. Somit wäre es nicht möglich gemäss Infoschreiben 132 den Nickel- chen
abwischtest nach SLMB einzusetzen um die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zu überprüfen.
Obwohl im neuen Infoschreiben 132 die Norm EN 16128 erwähnt wird,
ist es fraglich, ob diese für die Überprüfung der Anforderungen von Art.
2 zugezogen werden kann, da sie noch den Korrekturfaktor 0.1 beinhal-
tet. Es ist nicht sinnvoll diesen bei Brillen beizubehalten, wenn er bei
anderen Schmuckstücken als ungeeignet gilt. Die Vorgaben von Art. 2
sind daher zu überprüfen.
Verband der Kan- Anh 1 Die vorliegende Fassung führt die Norm EN 1811 auf Verordnungsstufe Auf die Erweiterung der aufgelisteten Normen ganz verzichten. tonschemiker der so ein, dass die Verwendung von anderen Testmethoden nicht mehr
Schweiz (VKCS) möglich ist. Somit wäre es auch nicht möglich, den SLMB- Wenigstens aber Art. 2 Abs. 4 ersetzen durch: "Die Anforderungen der
Nickelabwischtest gemäss dem Infoschreiben Nr. 132 einzusetzen, um technischen Normen gemäss Anhang 1 müssen erfüllt werden." die Einhaltung des festgelegten Grenzwerts zu überprüfen.