Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/4: Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG) · 32 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

3. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

3.1 Grundsätzliche Bemerkungen

Praktisch sämtliche Vernehmlassungsteilnehmende heben die lange Tradition und grosse Bedeutung des Vernehmlassungsverfahrens im schweizerischen Staatswesen hervor. Der Einbezug von Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wird im grossen und ganzen geschätzt und im Hinblick auf die Prüfung der Praktikabilität und Akzeptanz als unverzichtbar erachtet. Es wird allgemein anerkannt, dass es sich dabei um eine wichtige Phase im Gesetzgebungsprozess des Bundes und ein bewährtes Instrument handelt.

Von Seiten der Kantone werden darüber hinaus die grosse Bedeutung des Vernehmlassungsverfahrens im schweizerischen Föderalismus und seine wichtige Funktion im Hinblick auf die Vollzugstauglichkeit von Bundesvorhaben hervorgehoben. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die besondere Stellung der Kantone hingewiesen, denen als Gliedstaaten und föderalistische Partner des Bundes entscheidende Mitverantwortung bei der Umsetzung und beim Vollzug von Bundesvorhaben zukomme; dieser besonderer Stellung sei im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Rechnung zu tragen.

a. Regelungskonzept (Notwendigkeit und Zweckmässigkeit der Neuregelung)

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden17 beurteilt die vorgesehene Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens insgesamt positiv und begrüsst das vorliegende Regelungskonzept (schlanke Regelung auf Gesetzesstufe); die Umsetzung und Konkretisierung von Artikel 147 BV auf Gesetzesstufe wird mehrheitlich als notwendig und zweckmässig erachtet.

Zwei Vernehmlassungsteilnehmende18 machen gegenüber der vorgeschlagenen Neuregelung grundsätzliche Vorbehalte geltend und lehnen namentliche die angestrebte Straffung und Verwesentlichung des Verfahrens ab.

15 Vernehmlassungsteilnehmende19 haben keine Gesamtbeurteilung abgegeben.

17 BE, LU, UR, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, SH, SG, GR, AG, VD, VS, NE; FDP, CVP, SVP, GPS; EVG, SSV, SGemV, SAB, SKSGS, SVBK, SGV, SAGV, SBV, SGB, KV, FSP, SAJV, Pro S, Pro J, FRC, acsi, GastroS, TCS.

18 ES, SRF.

19 ZH, SZ, BL, AR, AI, TG, GE, JU; BGer, DJS, SKGB; SLFV, KKAK-VVAK, EFS, Ihold. 10\32