Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/4: Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG) · 32 Seiten

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3.9 Änderung Parlamentsgesetz (neuer Art. 112a ParlG)

a. Gesamtbeurteilung

Die Verankerung der Zuständigkeit der parlamentarischen Kommissionen zur Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens bei der Vorbereitung eines wichtigen Erlasses in Folge einer parlamentarischen Initiative wird von den Vernehmlassungsteilnehmern, die sich zu dieser Bestimmung äusserten, durchwegs begrüsst. Mehrere Teilnehmer schlagen zudem einzelne Präzisierungen und Ergänzungen vor.

b. Zuständigkeit und Gegenstand von "parlamentarischen Vernehmlassungen" (Abs. 1)

Ein Vernehmlassungsteilnehmer122 verlangt, dass in Absatz 1 als Adressaten auch die Dachverbände erwähnt werden, und zwei weitere Teilnehmer äussern den Wunsch123, die parlamentarischen Kommissionen auch dann zur Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zu verpflichten, wenn sie wesentliche Änderungen an bundesrätlichen Vorlagen vornehmen.

c. Orientierung der Bundeskanzlei (Abs. 2)

Ein Vernehmlassungsteilnehmer124 wünscht, dass die Pflicht der Bundeskanzlei verankert wird, über die Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens zu informieren.

d. Sinngemässe Anwendung RVOG (Abs. 3)

Keine Bemerkungen

122 FSP.

123 SZ; HEV.

124 TCS. 31\32