Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/4: Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG) · 32 Seiten
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sowie die Bundesversammlung bzw. die parlamentarischen Kommissionen geltenden Bestimmungen könnten so in einem einzigen Erlass vereinigt werden; nur in einem eigenen Erlass lasse sich die geforderte Transparenz, Übersichtlichkeit und Informationsfunktion einer gesetzlichen Regelung erreichen. Die Einbettung des Vernehmlassungsrechts in das RVOG stelle einen Fremdkörper dar.
Während 6 Teilnehmende26 die Regelung im Rahmen einer Teilrevision des RVOG ausdrücklich begrüssen, haben sich die übrigen Teilnehmenden zum Regelungskonzept nicht geäussert.
d. Verordnungsbestimmungen
Im Rahmen des vorliegenden Vernehmlassungsverfahrens zur gesetzlichen Neuregelung des Vernehmlassungsrechts haben insgesamt 11 Teilnehmende27 ausdrücklich verlangt, zur vorgesehenen Verordnung ebenfalls Stellung nehmen zu können. Die Beschränkung im vorliegenden Gesetzesentwurf auf die wesentlichsten Grundzüge und die Verwendung von offenen bzw. unbestimmten Rechtsbegriffen bedinge Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe und eröffne dem Verordnungsgeber einen erheblichen Handlungsspielraum.
26 GL, GR; FDP; CP, KV-NW, COFF.
27 OW, NW, ZG, AR, SG, VD; SVP; SGV, SBV; CP, Ihold. 12\32