Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/4: Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG) · 32 Seiten

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1. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 22. Januar 2003 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur gesetzlichen Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens (Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes [RVOG]) und beauftragte die Bundeskanzlei mit der Durchführung.

Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens wurde Ende Januar im Internet (Homepage Bundesbehörden) und am 4. Februar im Bundesblatt (BBl 2003 493) unter Angabe der Vernehmlassungsfrist und der Bezugsstelle für die Vernehmlassungsunterlagen publiziert. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 30. April 2003.

Für den vorliegenden Bericht wurden sämtliche Stellungnahmen berücksichtigt, welche bis Ende Mai eingegangen sind. Die im Interesse der Übersichtlichkeit verwendeten Abkürzungen sind vorne aufgeführt.

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